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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 30.07.2004, Aktenzeichen: 1 Bs 159/04 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 Bs 159/04

Beschluss vom 30.07.2004


Leitsatz:Ein Rechtsanwalt, der seit dem Ende seiner Zulassung zur Anwaltschaft nicht mehr geschäftsmäßig rechtsberatend tätig sein darf, kann für einen zugelassenen Anwalt als Angestellter Rechtsangelegenheiten erledigen. Wird er als freier Mitarbeiter tätig, so bedarf es deutlicher Anhaltspunkte, dass es sich tatsächlich um einer abhängige weisungsgebundene Tätigkeit handelt und nicht um eine gemäß § 6 Abs. 2 RBerG unzulässige Umgebung des Erlaubniszwanges nach § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG.
Rechtsgebiete:RBerG
Vorschriften:RBerG § 6, RBerG § 1 Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:VG Hamburg 2 E 877/04 vom 12.03.2004

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