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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 28.10.2004, Aktenzeichen: 1 Bf 189/04 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 Bf 189/04

Beschluss vom 28.10.2004


Leitsatz:Für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe des verstorbenen Beamten sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu würdigen. Die Kenntnis der Eheleute von dem lebensbedrohlichem Charakter der Erkrankung des Beamten im Zeitpunkt der Eheschließung schließt die Widerlegung nicht aus (Abgrenzung zu VGH München, Beschl. v. 1.12.1998 - 3 B 95.3050 -).
Rechtsgebiete:BeamtVG
Vorschriften:BeamtVG § 19 Abs. 1 Nr. 1,
Verfahrensgang:VG Hamburg 3 K 4029/01

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