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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 28.05.2009, Aktenzeichen: 1 Bs 70/09 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 Bs 70/09

Beschluss vom 28.05.2009


Leitsatz:Beförderungen aus dem Eingangsamt Polizeimeister (A 7) zum Polizeiobermeister (A 8) unterliegen auch dann den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG, wenn das Laufbahnverlaufsmodell kein förmliches Bewerbungs- und Auswahlverfahren vorsieht. Unterliegen Beurteilungen wegen unterschiedlicher Beurteilungszeitpunkte verschiedenen Beurteilungsmaßstäben, so sind sie für die Auswahlentscheidung auf einen einheitlichen, die Chancengleichheit wahrenden gemeinsamen Maßstab zusammenzuführen.
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG Art. 33 Abs. 2,
Verfahrensgang:VG Hamburg, 21 E 222/09 vom 02.04.2009

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