JuraForum.de > Urteile > HAMBURGISCHES-OVG > Beschluss vom 27.10.2008, Aktenzeichen: 2 Bf 53/07.Z
| Leitsatz: | Eine von einem Bauträger errichtete Wohnanlage, die zum Eigentumserwerb und/oder Miete der Wohneinheiten vorgesehen ist und im Gebäudekomplex über eine von einem anderen Träger betriebene Sozialstation verfügen soll, die das "Betreute Wohnen" ermöglicht, stellt keine in einem Bebauungsplan festgesetzte Anlage des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung "Alteneinrichtung der freien Wohlfahrtspflege" dar. |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Vorschriften: | BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5, |
| Verfahrensgang: | VG Hamburg, 7 K 2572/05 vom 14.12.2006 |
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