( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 27.10.2008, Aktenzeichen: 2 Bf 53/07.Z 



HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 Bf 53/07.Z

Beschluss vom 27.10.2008


Leitsatz:Eine von einem Bauträger errichtete Wohnanlage, die zum Eigentumserwerb und/oder Miete der Wohneinheiten vorgesehen ist und im Gebäudekomplex über eine von einem anderen Träger betriebene Sozialstation verfügen soll, die das "Betreute Wohnen" ermöglicht, stellt keine in einem Bebauungsplan festgesetzte Anlage des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung "Alteneinrichtung der freien Wohlfahrtspflege" dar.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5,
Verfahrensgang:VG Hamburg, 7 K 2572/05 vom 14.12.2006

Volltext

Um den Volltext vom HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss vom 27.10.2008, Aktenzeichen: 2 Bf 53/07.Z anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hamburgisches-ovg/hamburgisches-ovg-beschluss-vom-27-10-2008-az-2-bf-5307z

"HAMBURGISCHES-OVG - 27.10.2008, 2 Bf 53/07.Z" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN