JuraForum.de > Urteile > HAMBURGISCHES-OVG > Beschluss vom 27.01.2005, Aktenzeichen: 3 Bs 458/04
| Leitsatz: | Ein ausgewiesener Ausländer kann nicht die Erteilung einer Betretenserlaubnis zum Zweck des Besuchs seiner im Bundesgebiet lebenden minderjährigen Tochter beanspruchen, wenn sich dieser Zweck aller Voraussicht nach deshalb nicht erreichen lässt, weil der Ausländer damit rechnen muss, wegen einer Anordnung der Staatsanwaltschaft nach § 456 a Abs. 2 StPO zur Verbüßung der Restfreiheitsstrafe aus einer früheren Verurteilung längerfristig inhaftiert zu werden. |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Vorschriften: | AufenthG § 11 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | VG Hamburg 20 E 3251/04 vom 30.09.2004 |
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