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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 25.05.2009, Aktenzeichen: 1 Bs 85/09 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 Bs 85/09

Beschluss vom 25.05.2009


Leitsatz:Die Gleichstellungsbeauftragte kann trotz des Wortlauts des § 22 BGleiG vorläufigen Rechtsschutz erhalten.

Im vorläufigen Rechtsschutz ist nicht zu entscheiden, ob die Gleichstellungsbeauftragte berechtigt ist, an Besprechungen der Dienststellenleitung (Führungsklausuren) teilzunehmen.
Rechtsgebiete:BGleiG
Vorschriften:BGleiG § 22, BGleiG § 20,

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