JuraForum.de > Urteile > HAMBURGISCHES-OVG > Beschluss vom 25.05.2009, Aktenzeichen: 1 Bs 85/09
| Leitsatz: | Die Gleichstellungsbeauftragte kann trotz des Wortlauts des § 22 BGleiG vorläufigen Rechtsschutz erhalten. Im vorläufigen Rechtsschutz ist nicht zu entscheiden, ob die Gleichstellungsbeauftragte berechtigt ist, an Besprechungen der Dienststellenleitung (Führungsklausuren) teilzunehmen. |
| Rechtsgebiete: | BGleiG |
| Vorschriften: | BGleiG § 22, BGleiG § 20, |
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