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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 19.03.2004, Aktenzeichen: 1 Bs 117/04 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 Bs 117/04

Beschluss vom 19.03.2004


Leitsatz:Die Umstufung von einem Kurs auf der höheren Anspruchsebene in einem Kurs der niedrigeren Anspruchsebene (Herabstufung) zum zweiten Schulhalbjahr der Klasse 10 der integrierten Gesamtschule in Hamburg ist als belastender Verwaltungsakt zu qualifizieren. Ein Widerspruch dagegen hat aufschiebende Wirkung.
Rechtsgebiete:SchulR, VerwVfG
Vorschriften:SchulR, VerwVfG § 35 Abs. 1,
Verfahrensgang:VG Hamburg 17 E 799/04 vom 03.03.2004

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