JuraForum.de > Urteile > HAMBURGISCHES-OVG > Beschluss vom 18.12.2006, Aktenzeichen: 4 Bs 284/06
| Leitsatz: | 1. Für ein Masterstudium, das auf dem ersten Abschnitt eines konsekutiven Diplomstudiengangs aufbaut, kann Ausbildungsförderung nicht nach § 7 Abs. 1 BAföG geleistet werden. 2. Eine Förderung kommt in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 1a Satz 1 BAföG in Betracht, wenn dieser erste Teil des Diplomstudiengangs einem Bachelorstudium entsprach und der Masterstudiengang während des Studiums den zweiten Teil des Diplomstudiengangs ersetzt hat. 3. Wird auf diese Weise ein bisher förderungsfähiges konsekutives Diplomstudium unverzüglich in einem Masterstudiengang fortgesetzt, so stehen der Leistung von Ausbildungsförderung weder die Altersgrenze nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG noch der Umstand entgegen, dass beim Abschluss des ersten Abschnitts des Diplomstudiums Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG in Anspruch genommen wurde. |
| Rechtsgebiete: | BAföG |
| Vorschriften: | BAföG § 7 Abs. 1 Satz 1, BAföG § 7 Abs. 1a Satz 1, BAföG § 10 Abs. 3 Satz 1, BAföG § 15 Abs. 3a, |
| Verfahrensgang: | VG Hamburg 2 E 2111/06 vom 29.08.2006 |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss vom 18.12.2006, Aktenzeichen: 4 Bs 284/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "HAMBURGISCHES-OVG - 18.12.2006, 4 Bs 284/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum