( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 18.01.2006, Aktenzeichen: 3 So 67/05 



HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 3 So 67/05

Beschluss vom 18.01.2006


Leitsatz:Ein ehrenamtlicher Richter, dessen Mitwirkung an einem anberaumten Gerichtstermin besonders hohe Entschädigungskosten wegen einer notwendigen beruflichen Vertretung verursachen würde, ist verpflichtet, das Gericht im Vorwege unverzüglich über diese Umstände zu unterrichten.

Vertretungskosten können, wenn sie aus dem Rahmen fallen (hier: 920,-- Euro), die Verhinderung des ehrenamtlichen Richters begründen.
Rechtsgebiete:JVEG, VwGO
Vorschriften:JVEG § 4, JVEG § 7, JVEG § 15, VwGO § 30,

Volltext

Um den Volltext vom HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss vom 18.01.2006, Aktenzeichen: 3 So 67/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hamburgisches-ovg/hamburgisches-ovg-beschluss-vom-18-01-2006-az-3-so-6705

"HAMBURGISCHES-OVG - 18.01.2006, 3 So 67/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN