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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 12.11.2003, Aktenzeichen: 4 Bs 352/03 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 Bs 352/03

Beschluss vom 12.11.2003


Leitsatz:Hat der Antragsteller zuvor an einer Universität in den Vereinigten Staaten nach einem vierjährigen Studium im Fachbereich "Industrial and Engineering Technology" den Abschluss "Bachelor of Science" erworben und werden dort Absolventen dieses Studiums jedes Jahr von verschiedenen Firmen gesucht und eingestellt, hat er einen berufsqualifizierenden Abschluss im Ausland im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG erlangt und ist damit sein Grundanspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung erfüllt.
Rechtsgebiete:BAföG
Vorschriften:BAföG § 7 Abs. 1 Satz 2,
Verfahrensgang:VG Hamburg 2 VG 1828/03 vom 01.07.2003

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