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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 12.09.2006, Aktenzeichen: 3 Bs 461/04 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 3 Bs 461/04

Beschluss vom 12.09.2006


Leitsatz:Dass ein diabeteskranker Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, der bis zu seiner Ausreise im Gebiet der heutigen Republika Srpska gelebt hat, im Fall seiner Rückkehr dorthin die notwendige medizinische Versorgung seiner Diabeteserkrankung, insbesondere mit Insulin, erhält, ist nach derzeit erkennbarer Sachlage zweifelhaft. Dies gilt auch im Hinblick auf dessen Möglichkeit, diese Versorgung im Gebiet der bosnischkroatischen Föderation zu erlangen.
Rechtsgebiete:AufenthG
Vorschriften:AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1, AufenthG § 25 Abs. 3,
Verfahrensgang:VG Hamburg E 4887/04 vom 12.10.2004

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