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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 10.02.2004, Aktenzeichen: 3 Bf 238/03 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 3 Bf 238/03

Beschluss vom 10.02.2004


Leitsatz:Das Kindschaftsverhältnis zum Vater entfällt bei einer erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes.

Die erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft durch den deutschen Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der ausländischen Mutter des Kindes verheiratet ist, führt ohne Verstoß gegen Art. 16 Abs. 1 GG zu einem Fortfall des auf § 4 Abs. 1 Satz 1 RuStAG gestützten Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit von Anfang an.
Rechtsgebiete:GG, RuStAG, StAG, BGB
Vorschriften:GG Art. 16 Abs. 1, RuStAG § 4 Abs. 1 Satz 1, StAG § 4 Abs. 1 Satz 1, BGB § 1599 Abs. 1,
Verfahrensgang:VG Hamburg 8 VG 2496/02 vom 21.05.2003

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