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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 10.01.2006, Aktenzeichen: 1 So 177/05 



HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 So 177/05

Beschluss vom 10.01.2006


Leitsatz:Ein Rechtsanwalt verdient keine Terminsgebühr, wenn er bei der Behörde fernmündlich vorstellig wird, um eine außergerichtliche Erledigung des Verfahrens zu erreichen, die Behörde aber im Laufe der Besprechung eine Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens für sich nicht ins Auge fasst. Die Besprechung ist dann nicht darauf gerichtete, dass Gerichtsverfahren zu vermeiden oder zu erledigen.
Rechtsgebiete:RVG VV
Vorschriften:RVG VV Nr. 3104,
Verfahrensgang:VG Hamburg 16 E 1822/05 vom 30.11.2005

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