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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 06.01.2005, Aktenzeichen: 3 Bs 567/04 



HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 3 Bs 567/04

Beschluss vom 06.01.2005


Leitsatz:Freiwilligkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 StAngRegG a.F. bedeutet, dass Deutschland aufgrund einer Willensbetätigung wieder verlassen wurde, die ohne unmittelbaren Zwang zustande gekommen ist.

Reist ein Kind unter 18 Jahren zusammen mit seiner personensorgeberechtigten Mutter aus, ist gemäß § 15 Abs. 1 StAngRegG a.F. deren Wille für die Freiwilligkeit der Ausreise maßgebend. Eine Verletzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts des anderen Elternteils berührt die Freiwilligkeit der Ausreise des Kindes nicht.
Rechtsgebiete:StAngRegG
Vorschriften:StAngRegG a.F § 7 Abs. 1, StAngRegG a.F § 15 Abs. 1,
Verfahrensgang:VG Hamburg 10 E 5435/04 vom 01.12.2004

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