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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 04.05.2007, Aktenzeichen: 1 Bf 29/07.Z 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 Bf 29/07.Z

Beschluss vom 04.05.2007


Leitsatz:Die Entscheidung, ob ein Bewerber für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Bilanzbuchhalter die Zulassungsvoraussetzungen - erforderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen - erfüllt, liegt nicht im Beurteilungsspielraum des Prüfungsausschusses. Das bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen bestehende Ermessen kann im Einzelfall auf Null reduziert sein.

Die erforderlichen Erfahrungen muss der Prüfungsbewerber nicht in einer betrieblichen Berufspraxis erworben haben. Eine andere ausgeübte berufliche Tätigkeit mit betrieblichen Bezug kann ausreichen.
Rechtsgebiete:BBiG, VO über Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Bilanzbuchhalterin
Vorschriften:BBiG § 1, VO über Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Bilanzbuchhalterin § 2,
Verfahrensgang:VG Hamburg 10 K 1426/06 vom 19.12.2006

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