Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 03.01.2007, Aktenzeichen: 3 Bs 47/05 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 3 Bs 47/05

Beschluss vom 03.01.2007


Leitsatz:1. § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG findet auch auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer Anwendung.

2. Der vorübergehende weitere Aufenthalt des Ausländers ist nicht deshalb erforderlich im Sinne des § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, weil im Falle seiner Abschiebung Suizidgefahr besteht.

Die notwendigen Vorkehrungen wegen einer Suizidgefahr hat die Ausländerbehörde gegebenenfalls durch ein (vorübergehendes) Absehen von der Abschiebung (Duldung) gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung zu treffen. Regelmäßig ist es ausreichend, dass die gesamte Abschiebung unter ärztlicher Kontrolle bzw. Begleitung erfolgt und der Ausländer in seinem Heimatland in fachärztliche Obhut gelangt.
Rechtsgebiete:AufenthG
Vorschriften:AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1, AufenthG § 60 a Abs. 2,
Verfahrensgang:VG Hamburg 9 E 4146/04 vom 19.01.2005
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss vom 03.01.2007, Aktenzeichen: 3 Bs 47/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "HAMBURGISCHES-OVG - 03.01.2007, 3 Bs 47/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum