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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 02.07.2009, Aktenzeichen: 2 Bs 72/09 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 Bs 72/09

Beschluss vom 02.07.2009


Leitsatz:Eine in einem besonders geschützten Wohngebiet gemäß § 10 Abs. 4 BPVO mit zweigeschossiger offener Bebauung betriebene Kindertageseinrichtung, in der nicht mehr als 22 Kinder gleichzeitig betreut werden, ist der Art nach eine in diesem Gebiet allgemein zulässige "kleine" Kindertageseinrichtung. Eine Kindertageseinrichtung, die nicht über eine Außenspielfläche verfügt, wird nicht allein deshalb als Nutzungstyp eigener Art anzusehen sein.
Rechtsgebiete:BPVO, BauGB
Vorschriften:BPVO § 10 Abs. 4 Abschnitt W, BauGB § 29 Abs. 1, BauGB § 30,
Verfahrensgang:VG Hamburg, 9 E 3464/08 vom 20.04.2009

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