( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 01.12.2008, Aktenzeichen: 4 So 75/08 



HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 So 75/08

Beschluss vom 01.12.2008


Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt ausnahmsweise beigeordnet werden kann.

2. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, scheidet seine Beiordnung grundsätzlich aus. Wird er ohne sein Einverständnis nur eingeschränkt ,unter der Bedingung eines im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts' beigeordnet, kann sich der Rechtsanwalt mit der Beschwerde hiergegen wenden und die Aufhebung dieser Beiordnung verlangen.
Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Vorschriften:VwGO § 166, ZPO § 121 Abs. 3,
Verfahrensgang:VG Hamburg, 15 K 1743/07 vom 01.06.2008

Volltext

Um den Volltext vom HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss vom 01.12.2008, Aktenzeichen: 4 So 75/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hamburgisches-ovg/hamburgisches-ovg-beschluss-vom-01-12-2008-az-4-so-7508

"HAMBURGISCHES-OVG - 01.12.2008, 4 So 75/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN