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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGBeschluss vom 01.08.2002, Aktenzeichen: 3 Bs 174/02 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 3 Bs 174/02

Beschluss vom 01.08.2002


Leitsatz:Für die Beantwortung der Frage, ob der Aufenthaltszweck in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann, ist entscheidend mit darauf abzustellen, wieviel Zeit bisher zur Erreichung des Aufenthaltszwecks aufgewendet worden ist. Maßgeblich ist demgemäß, ob die Gesamtdauer der Ausbildung von ihrem Beginn bis zu ihrem prognostizierten hypothetischen Abschluss noch als angemessen angesehen werden kann.
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 28 Abs. 2 Satz 2,
Verfahrensgang:VG Hamburg 3 VG 1365/2002 vom 07.05.2002

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