JuraForum.de > Urteile > HAMBURGISCHES-OVG > Beschluss vom 01.08.2002, Aktenzeichen: 3 Bs 174/02
| Leitsatz: | Für die Beantwortung der Frage, ob der Aufenthaltszweck in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann, ist entscheidend mit darauf abzustellen, wieviel Zeit bisher zur Erreichung des Aufenthaltszwecks aufgewendet worden ist. Maßgeblich ist demgemäß, ob die Gesamtdauer der Ausbildung von ihrem Beginn bis zu ihrem prognostizierten hypothetischen Abschluss noch als angemessen angesehen werden kann. |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Vorschriften: | AuslG § 28 Abs. 2 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | VG Hamburg 3 VG 1365/2002 vom 07.05.2002 |
Um den Volltext vom HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss vom 01.08.2002, Aktenzeichen: 3 Bs 174/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "HAMBURGISCHES-OVG - 01.08.2002, 3 Bs 174/02" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum