Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 12 / 2008

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Insgesamt sind 25 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 2 U 272/08
Verkündungsdatum:29.12.2008
Rechtsgebiete:ZPO
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 11 U 21/08
Verkündungsdatum:23.12.2008
Rechtsgebiete:BGB, KUG
Leitsatz:Zur Haftung von Bildagenturen bei der Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 U 146/06
Verkündungsdatum:23.12.2008
Rechtsgebiete:BGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 U 93/05
Verkündungsdatum:23.12.2008
Rechtsgebiete:BGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 11 U 22/08
Verkündungsdatum:23.12.2008
Rechtsgebiete:BGB, KUG
Leitsatz:Zur Haftung von Bildagenturen bei der Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 7 U 218/07
Verkündungsdatum:23.12.2008
Rechtsgebiete:ALB, BGB, ZPO
Leitsatz:Zur Pfändung von Ansprüchen an eine Lebensversicherung.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 19 U 91/08
Verkündungsdatum:19.12.2008
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Eine erfolglos gebliebene Anhörungsrüge gem. § 321 a ZPO hat - ebenso wie eine erfolglos gebliebene Gegenvorstellung - keinen Einfluss auf den Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 5 U 206/07
Verkündungsdatum:18.12.2008
Rechtsgebiete:BGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 6 U 80/01
Verkündungsdatum:18.12.2008
Rechtsgebiete:PatG
Leitsatz:Zu den tatsächlichen Voraussetzungen eines patentrechtlichen Vindikationsanspruchs (Einzelfallentscheidung nach Beweisaufnahme - Tiefbohren).
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 16 U 76/08
Verkündungsdatum:18.12.2008
Rechtsgebiete:BGB, EuGVVO, UKlaG
Leitsatz:1. Für die Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung von Vertragsklauseln nach dem UKlaG ist die Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gegeben.

2. Eine Klausel in einem Flugtransportvertrag über eine Personenbeförderung, wonach ein Passagier seines Weitertransportanspruchs verlustig geht, wenn er nicht alle Flugcoupons in der vorgesehenen Reihenfolge abfliegt, ist unwirksam, weil sie den Passagier unangemessen benachteiligt. Sie weicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab, weil das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gestört wird. Bei dieser Klausel handelt es sich auch um eine unzulässige Vertragsstrafe im Sinne von § 308 Nr. 6 BGB.
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