Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 11 / 2007

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Insgesamt sind 32 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 1 W 78/07
Verkündungsdatum:30.11.2007
Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Leitsatz:Geht bei einer Stufenklage ein Kläger nach Erfüllung des zunächst ausgeurteilten Auskunftsanspruchs auf dieser Grundlage auf eine nunmehr bezifferte Leistungklage über, ohne dass der Beklagte für die Durchführung der Leistungsklage zusätzliche Veranlassung geboten hat, ist bei übereinstimmender Erledigung der Zahlungsklage vom Kläger quotenmäßig derjenige Teil der Kosten des Rechtsstreits zu tragen, der aufgrund der Bezifferung der Leistungsklage zusätzlich entstanden ist; dagegen hat der Beklagte quotenmäßig die Kosten zu tragen, welche dem ursprünglichen, durch den geschätzen Wert der unbezifferten Leistungsklage geprägten Streitwert der Stufenklage entsprechen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 14 UH 34/07
Verkündungsdatum:30.11.2007
Rechtsgebiete:EUGVVO, ZPO
Leitsatz:Handelt es sich bei der Antragstellerin in einem Mahnverfahren um eine Limited englischen Rechts, die über keine inländische Hauptniederlassung verfügt, ist dasjenige Mahngericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk ihre Hauptverwaltung besteht.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, WpÜG 2/07
Verkündungsdatum:29.11.2007
Rechtsgebiete:HGB, WpHG, WpÜG
Leitsatz:1. Im Enforcementverfahren ist eine Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse an der Feststellung besteht.

2. Den Umfang ihrer Ermittlungen kann die BaFin nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmen.

3. Die Auskunftspflicht des Abschlussprüfers ist gegenüber der Auskunftspflicht der Organe der Gesellschaft nicht subsidiär. Sie kann auch die Vorlage der Arbeitspapiere umfassen, soweit dies erforderlich ist (Bestätigung der Senatsentscheidung im Eilverfahren vom 12.02.2007, WpüG 1/06).

4. Der Erforderlichkeitsgrundsatz setzt die begründete Erwartung voraus, dass dadurch die Untersuchung besser abgeschlossen werden und das Prüfungsergebnis nicht in gleicher Weise durch eine weniger beeinträchtigende Maßnahme erzielt werden kann.

5. Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof findet im gerichtlichen Beschwerdeverfahren gegen im Enforcementverfahren ergangene Verfügungen der BaFin nicht statt.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 6 U 26/07
Verkündungsdatum:29.11.2007
Rechtsgebiete:AMG, EG
Leitsatz:Auch für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland gelten die Festpreise nach der Arzneimittelfestpreisverordnung.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 1 U 126/05
Verkündungsdatum:29.11.2007
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an ein selbstständiges Garantieversprechen in Zusammenhang mit einer Scheckhingabe.

2. Die Erklärung des Klägers in einem Teilvergleich mit einem Streitgenossen im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter, wegen streitgegenständlicher Forderungen nicht gegen bestimmte Personen vorgehen zu wollen, ist als Erklärung mit rein prozessualer Bedeutung im Sinne eines pactum de non petendo auszulegen; sie lässt den entsprechenden materiell-rechtlichen Anspruch unberührt.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 10 U 34/07
Verkündungsdatum:23.11.2007
Rechtsgebiete:BGB, InsO, ZPO, VOB/B, HGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 9 U 75/07
Verkündungsdatum:23.11.2007
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zur Frage, unter welchen Umständen eine Urkunde im Sinne von § 172 BGB als "vorgelegt" gelten kann.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 5 U 193/04
Verkündungsdatum:22.11.2007
Rechtsgebiete:BGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 2 Ss 311/07
Verkündungsdatum:21.11.2007
Rechtsgebiete:StPO
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 19 W 74/07
Verkündungsdatum:21.11.2007
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zur Besorgnis der Befangenheit wegen eines Sachverständigen, der in seinem schriftlichen Gutachten Fragen beantwortet, die zwar der Beweisbeschluss nennt, die aber nicht an ihn gerichtet sind.
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