Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 07 / 2007

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Insgesamt sind 30 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 U 248/06
Verkündungsdatum:24.07.2007
Rechtsgebiete:IWF-Übereinkommen
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 U 300/06
Verkündungsdatum:24.07.2007
Rechtsgebiete:BGB, RBerG
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 U 150/06
Verkündungsdatum:24.07.2007
Rechtsgebiete:BGB, RBerG
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 538/05
Verkündungsdatum:24.07.2007
Rechtsgebiete:BGB, WEG
Leitsatz:1. Vergrößert ein Wohnungseigentümer die vom Bauträger entsprechend dem Aufteilungsplan errichtete Terrasse, stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG dar. Diese ist zustimmungsbedürftig nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 14 Nr. 1 WEG, wenn sie eine intensivere Nutzung ermöglicht und sich daraus konkrete Beeinträchtigungen des nicht zustimmenden Wohnungseigentümers ergeben.

2. Keine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG liegt dagegen vor, wenn bereits der Bauträger in Abweichung vom Aufteilungsplan das Wohnungseigentum errichtet. Ein Beseitigungsanspruch gegen erwerbenden einzelnen Wohnungseigentümer besteht dann nicht, auch wenn die Veränderung auf seine Veranlassung vorgenommen wurde, sondern allenfalls ein Anspruch auf plangemäße Herstellung gegenüber der Gesamtheit der Wohnungseigentümer.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 76/07
Verkündungsdatum:23.07.2007
Rechtsgebiete:BGB, GG, FGG
Leitsatz:Bei der Entscheidung über die Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils in die Adoption mehrerer Kinder ist die Voraussetzung der anhaltend gröblichen Pflichtverletzung differenziert in Bezug auf jedes einzelne Kind zu prüfen. Dabei kann auch ein Verhalten der Eltern während der Schwangerschaft berücksichtigt werden, wenn es sich erkennbar auf die Lebenssituation des Kindes nach der Geburt auswirkt, etwa weil hierdurch Zustände geschaffen oder beibehalten werden, die es zusammen mit dem Verhalten der Eltern während eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes des Kindes unmittelbar nach der Geburt aus Gründen des Kindeswohles nicht als verantwortbar erscheinen lassen, den Säugling danach in die Obhut und den Haushalt der Eltern zu geben.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 129/07
Verkündungsdatum:23.07.2007
Rechtsgebiete:HSOG
Leitsatz:1. Entscheidet der Richter, dass eine Person, der durch die Polizeibehörde bereits die Freiheit entzogen wurde, weiter nach § 32 Abs. 1 HSOG in Gewahrsam zu verbleiben hat, so erstreckt sich die richterliche Entscheidung sowohl auf die Rechtmäßigkeit der bisherigen Freiheitsentziehung durch die Polizeibehörde als auch über die Erforderlichkeit der Fortdauer der Freiheitsentziehung.

2. Endet die polizeiliche Ingewahrsamnahme ohne dass es zu einer weiteren Anordnung des Amtsgerichts hinsichtlich der Fortdauer gekommen ist, so bleibt für die Prüfung, ob die polizeiliche Ingewahrsamnahme rechtswidrig war, bei der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.

3. Der Richter hat selbst die tatsächlichen Feststellungen zu treffen, die eine Ingewahrsamnahme rechtfertigen. Dazu gehört auch die persönliche Anhörung des Betroffenen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 24 U 21/07
Verkündungsdatum:20.07.2007
Rechtsgebiete:BGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 VA 3/07
Verkündungsdatum:20.07.2007
Rechtsgebiete:EGGVG, GVG
Leitsatz:Die §§ 17a ff. GVG sind im Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff EGGVG entsprechend anwendbar.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 26 Sch 3/06
Verkündungsdatum:20.07.2007
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:1. Die Wirksamkeit einer Schiedsklausel ist unabhängig vom Bestand des Hauptvertrages zu beurteilen.

2. Eine Schiedsklausel ist auch dann nicht überraschend im Sinne des § 305 c BGB, wenn für ein in Belgien durchzuführendes Schiedsverfahren hilfsweise auf die Geltung belgischen Verfahrensrechts abgestellt wird.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 5 WF 81/07
Verkündungsdatum:19.07.2007
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Zur Vererbung von Blutmerkmalen

2. Die laienhaft falsche Bewertung von Umständen die objektiv (naturwissenschaftlich) nicht geeignet sind, Zweifel an der Abstammung zu begründen, setzen die Anfechtungsfrist nicht in Gang und machen die Klage nicht schlüssig. Nach der Formulierung des § 1600 b Abs. 1 S. 2 BGB ("in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen ") kann die Frist nur durch die Kenntnis von solchen Umständen in Gang gesetzt werden, die dazu objektiv geeignet sind.
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