Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 03 / 2007

zurück


Insgesamt sind 49 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 2 Not 1/07
Verkündungsdatum:30.03.2007
Rechtsgebiete:BNotO
Leitsatz:Zur Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Notarstelle (Punktesystem).
• Volltext ansehen
Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 14 UH 6/07
Verkündungsdatum:29.03.2007
Rechtsgebiete:ZPO
• Volltext ansehen
Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 7 U 65/05
Verkündungsdatum:29.03.2007
Rechtsgebiete:AVBSP 85, BZRG
Leitsatz:1. Eine die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines versicherten Einbruchs indizierende strafrechtliche Verurteilung des Versicherungsnehmers hat bei Tilgungsreife nach § 51 Abs. 1BZRG unberücksichtigt zu bleiben. Maßgeblich ist Tilgungsreife im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Deckungsprozess, nicht im Zeitpunkt der Anzeige des Versicherungsfalls beim Versicherer.

2. Zweitwohnung i. S. des § 5 Nr. 4 AVBSP 85 ist eine Wohnung, die nicht den Lebensmittelpunkt des Versicherungsnehmers bildet, sondern nur gelegentlich genutzt wird. Sie ist jedenfalls dann nicht bewohnt i. S. von § 5 Nr. 4 AVBSP 85, wenn sich über mehrere Tage niemand in der Wohnung aufhält und dort übernachtet.
• Volltext ansehen
Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 6 U 154/06
Verkündungsdatum:29.03.2007
Rechtsgebiete:UWG
• Volltext ansehen
Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 VA 11/05
Verkündungsdatum:28.03.2007
Rechtsgebiete:EGGVG
Leitsatz:Zur Frage des richtigen Antragsgegners im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff EGGVG betreffend die Vorauswahl von Insolvenzverwaltern.

Wegen Abweichung von OLG Köln NZI 2007, 105, 106 wird die Sache dem Bundesgerichtshof gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG vorgelegt.
• Volltext ansehen
Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 3 W 20/07
Verkündungsdatum:28.03.2007
Rechtsgebiete:ArbGG, GVG
Leitsatz:1. Es handelt sich um eine Frage der Vereinigungsfreiheit oder des Betätigungsrechtes einer Koalition i. S. von § 2 I Nr. 2 ArbGG, wenn streitig ist, ob sich eine Koalition in bestimmter, von ihr in Anspruch genommener Weise als Koalition betätigen darf. Insbesondere betrifft der Streit das Betätigungsrecht, wenn er darum geführt wird, wie die Befugnisse der Gewerkschaften zur Werbung und Betreuung von Mitgliedern im Betrieb gegenüber den Rechten des Unternehmers aus seinem Eigentum und dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb abzugrenzen sind.

2. Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs kann entgegen dem Grundsatz des § 17 a V GVG auch noch im Beschwerdeverfahren überprüft werden, wenn in der Beschlussphase eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes bis zur erstinstanzlichen Entscheidung der Antragsgegner nicht beteiligt war, da er unter diesen Umständen in erster Instanz keine Gelegenheit zu einer die Zulässigkeit des Rechtswegs betreffenden Rüge gemäß § 17 a III Satz 2 GVG hatte.

3. Das gilt auch dann, wenn dem erstinstanzlichen Gericht eine Schutzschrift des Antragsgegners vorliegt und das Gericht diese dem Antragsteller zur Kenntnis bringt, solange eine Anhörung des Antraggegners zu dem konkret gestellten Antrag unterbleibt. In diesem Fall stellt die Anhörung des Antragsgegners im Beschwerderechtszug für diesen die erste Gelegenheit dar, die Rüge der Unzulässigkeit des Rechtswegs anzubringen, über die nach § 17 a III Satz 2 GVG durch das Beschwerdegericht zu entscheiden ist.
• Volltext ansehen
Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 23 U 297/05
Verkündungsdatum:28.03.2007
Rechtsgebiete:InsO, KostO
Leitsatz:1. Nach der Legaldefinition der Insolvenzmasse in § 35 InsO erfasst das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Deshalb sind auch nach Eröffnung entstandene Zinsforderungen Bestandteil der Masse.

2. Gemäß § 140 Abs. 1 InsO gilt eine Rechtshandlung als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten. So wird die Vorausabtretung künftiger Forderungen erst mit deren Entstehen wirksam (vgl. OLG Karlsruhe NZI 2006, 103). Dabei ist auch für die Anfechtbarkeit der Vorausabtretung nicht auf die dingliche Einigung, sondern auf das Entstehen der Forderung abzustellen (BGH WM 1997, 545). Für den vorliegenden Fall einer Vorausverpfändung nichts anderes gelten.
• Volltext ansehen
Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 1 U 71/05
Verkündungsdatum:28.03.2007
Rechtsgebiete:BGB
• Volltext ansehen
Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 19 U 235/06
Verkündungsdatum:28.03.2007
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zu den Rechtsfolgen bei Lieferung eines Identitätsaliud.
• Volltext ansehen
Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 4 U 190/06
Verkündungsdatum:28.03.2007
Rechtsgebiete:BNotO, MaBV
Leitsatz:Beurkundet ein Notar einen Bauträgervertrag, in dem der Veräußerer die Erschließungs- und Anschlusskosten für das Hausgrundstück übernimmt, der Erwerbspreis gleichwohl aber allein nach den Baufortschrittstufen zu zahlen ist, so muss der Notar den Erwerber auf diese ungesicherte Vorleistung hinweisen und den Parteien eine Vertragsgestaltung empfehlen, mit der das Risiko, dass der Veräußerer die Erschließungs- und Anschlusskosten nicht zahlt und der Erwerber sie deshalb zu tragen hat, für den Erwerber vermieden wird.
• Volltext ansehen

Seite: 1 2 3 4 5

-Anzeigen-

Urteile-Sammlung von Juraforum.de

Home   Stichworte   Vorschriften   Gerichte   Az.
Impressum   Kontakt   AGB   Disclaimer   Login

Volltext-Suche in allen Entscheidungen


Erweiterte Suche