Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 01 / 2007

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Insgesamt sind 39 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 23 U 369/05
Verkündungsdatum:31.01.2007
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zur Beweislast für den Abschluss einer Restschuldversicherung bei Eröffnung eines Girokontos.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 9 U 68/05
Verkündungsdatum:31.01.2007
Rechtsgebiete:BGB, HWiG
Leitsatz:Bis März 2002 musste ein Anwalt in einem Prozess, in dem sein Mandant auf Rückzahlung eines Kredits in Anspruch genommen wurde, den er zur Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds aufgenommen hatte, nicht davon ausgehen, dass der Widerruf des Darlehensvertrages nach dem HWiG dazu führen könnte, dass die Bank seinen Mandanten nicht auf Rückzahlung der Darlehensvaluta in Anspruch nehmen kann.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 3 WF 232/06
Verkündungsdatum:30.01.2007
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zur Frage der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde (hier im Sorgerechtsstreit).
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 5 U 2/06
Verkündungsdatum:30.01.2007
Rechtsgebiete:BGB, EGBGB
Leitsatz:Arglistig verschweigt der Bauunternehmer einen Mangel, wenn er ihn kennt, er sich darüber hinaus bewusst ist, dass der Mangel für Entscheidung des anderen zur Abnahme erheblich ist, und er ihn trotzdem entgegen Treu und Glauben nicht offen legt.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 366/06
Verkündungsdatum:29.01.2007
Rechtsgebiete:GBO, ZPO
Leitsatz:1. Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbständig zu überprüfen. Beanstandet der Schuldner erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Vollstreckungsvoraussetzung (ordnungsgemäße Zustellung), ist dies nur bei Offenkundigkeit beachtlich oder verfahrenfehlerhafter Tatsachenfeststellung der Tatsacheninstanzen.

2. Ob im Beschwerdeweg die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Zwangssicherungshypothek erreicht werden kann, auch wenn bei Eintragung keine Gesetzesverletzung im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO vorliegt (vgl. Vorlagebeschluss des OLG Schleswig Rpfleger 2006, 536), bleibt offen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 24 U 49/06
Verkündungsdatum:26.01.2007
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Eine Schecksperre muss die bezogene Bank aufgrund ihrer Pflicht zur vollständigen Auskunftserteilung der Inkassobank des Kunden mitteilen. In dieser Auskunftspflicht ist auch der Kunde im Wege eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter einbezogen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 3 Ws 93/07
Verkündungsdatum:25.01.2007
Rechtsgebiete:StGB
Leitsatz:Die Entscheidung nach § 67 a StGB bedarf regelmäßig der zuvorigen Einholung einer sachverständigen Stellungnahme.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 27 U 3/02
Verkündungsdatum:25.01.2007
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Wird eine Partei kraft Amtes im Laufe des Rechtsstreits nicht mehr in dieser Eigenschaft sondern persönlich in Anspruch genommen, richtet sich die Klage nicht mehr gegen den Träger des Amts als bisherigen, sondern gegen einen anderen Beklagten. Rechtlich stellt dies eine Parteiänderung dar. Nichts anderes kann gelten, wenn in erster Instanz die Partei persönlich verklagt wurde, in zweiter Instanz die Klage umgestellt wird, dass die Partei in ihrer Eigenschaft als Partei kraft Amtes verklagt wird.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 9 U 13/06
Verkündungsdatum:24.01.2007
Rechtsgebiete:HWiG
Leitsatz:Keine Vermutung der Kausalität der Haustürsituation für die Vertragserklärung des Verbrauchers, wenn zwischen dem Vertreterbesuch und der Erklärung 12 Wochen liegen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 9 U 5/06
Verkündungsdatum:24.01.2007
Rechtsgebiete:BGB, HWiG
Leitsatz:1. Zur Frage, wann der Abschluss eines Darlehensvertrages als bloße Prolongation eines vorausgegangenen Darlehensvertrages angesehen werden kann.

2. Zur Unterscheidung von "echter" und "unechter" Abschnittsfinanzierung.
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