Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 12 / 2006

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Insgesamt sind 31 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 23 U 309/05
Verkündungsdatum:28.12.2006
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis grundsätzlich erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn durch ihn selbst oder auf seine Veranlassung in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und die Notierung im Fristenkalender vermerkt ist . Entschließt sich ein Rechtsanwalt aber, das Empfangsbekenntnis vor vollständiger Fristensicherung zurückzugeben, so trifft ihn eine besondere Sorgfaltspflicht; um ihr gerecht zu werden, genügen allgemeine Weisungen des Rechtsanwalts an sein Personal grundsätzlich nicht.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 VA 11/06
Verkündungsdatum:22.12.2006
Rechtsgebiete:EGGVG, GVG, VwGO
Leitsatz:1. Entscheidungen des Präsidenten des Landgerichts zur Vereidigung bzw. Ermächtigung und Verpflichtung von Dolmetschern bzw. Übersetzern unterliegen als Justizverwaltungsakte der gerichtlichen Überprüfung im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG. Dies gilt auch für eine Verfügung betreffend die Streichung aus dem beim Landgericht geführten Verzeichnis der vereidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer.

2. Wegen einer Abweichung von Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 02.12.2005, OLGReport Düsseldorf 2006, 407) und Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 16.07.1993, NdsRpfl 1993, 295) wird die Sache gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 7 W 77/06
Verkündungsdatum:22.12.2006
Rechtsgebiete:GVG, ZPO
Leitsatz:Zur Möglichkeit der Verwertung von Äußerungen, die in einem zur Vorbereitung eines Verhandlungstermins erstellten Votum enthalten sind, bei der Frage, ob die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt ist.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 2 Ws 151/06
Verkündungsdatum:21.12.2006
Rechtsgebiete:StPO
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 19 W 68/06
Verkündungsdatum:20.12.2006
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zu Schutz- und Fürsorgepflichten des Geschäftsherrn gegenüber dem von ihm beauftragten Leiter einer Lotto-Annahmestelle in Bezug auf dessen Schutz vor den Folgen der Spielsucht.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 19 U 18/06
Verkündungsdatum:20.12.2006
Rechtsgebiete:BGB, EGBGB
Leitsatz:Zur Frage der Verjährungsvoraussetzungen gem. Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 EGBGB in Überleitungsfällen: Die Berechnung des Laufs der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (n.F.) erfolgt ohne Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 2 UF 110/06
Verkündungsdatum:20.12.2006
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 4 U 190/04
Verkündungsdatum:20.12.2006
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an die Sittenwidrigkeit von Seminarvorträgen zur Persönlichkeitsentwicklung

2. Ohne nicht nachholbare Seminarhospitation sind Hinweise auf die Sittenwidrigkeit von Seminarvorträgen zur Persönlichkeitsentwicklung im Nachhinein nicht mehr zu verifizieren.

3. Die falsche Ausgestaltung einer speziellen Technik der Verhaltenstherapie kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen zu einer Einschränkung der Handlungs- und Entscheidungsfreiheit führen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 23 U 270/05
Verkündungsdatum:20.12.2006
Rechtsgebiete:ZPO, HGB, VerbrKrG, BGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 9 U 18/06
Verkündungsdatum:20.12.2006
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Der Bürge kann sich nicht auf das VerbrKrG bzw. die entsprechenden verbraucherschützende Normen des BGB berufen, weil der Bürgschaftsvertrag kein Kredit ist und der Bürge keinen Kredit erhält. Anders ist dies dann, wenn keine Bürgschaft, sondern eine Mithaftungsübernahme oder ein gleich zu behandelnder Schuldbeitritt vorliegt.

Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der BGH diese Unterscheidung in seiner Entscheidung vom 08.11.2005 - XI ZR 34/05 - aufgegeben hat.
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