Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 09 / 2006

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Insgesamt sind 48 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 U 235/03
Verkündungsdatum:29.09.2006
Rechtsgebiete:IWF-Übereinkommen
Leitsatz:Die Republik Argentinien kann die Rückzahlung von Staatsanleihen gegenüber Privatgläubigern nicht mehr mit der Berufung auf Staatsnotstand verweigern.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 5 UF 171/06
Verkündungsdatum:29.09.2006
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Auch bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Minderjährigen ist bei der Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltsschuldner als ungelernte Arbeitskraft auf dem heutigen Arbeitsmarkt überhaupt eine realistische Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst von bereinigt netto mehr als 890 EUR hat. Die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland lassen es zweifelhaft erscheinen, ob ein Unterhaltspflichtiger bei genügender Anstrengung Unterhaltspflichten überhaupt noch erfüllen kann, wenn er keine qualifizierte Ausbildung hat.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 10 U 18/06
Verkündungsdatum:29.09.2006
Rechtsgebiete:AktG
Leitsatz:Wegen des schützenswerten Interesses der Gesellschaft an einer zeitnahen Feststellung der Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse und der vergleichbaren Bestimmung in § 246 Abs.1 AktG ist eine im Gesellschaftsvertrag festgelegte Monatsfrist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht zu beanstanden.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 U 207/04
Verkündungsdatum:29.09.2006
Rechtsgebiete:IWF-Übereinkommen
Leitsatz:Die Republik Argentinien kann die Rückzahlung von Staatsanleihen gegenüber Privatgläubigern nicht mehr mit der Berufung auf Staatsnotstand verweigern.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 293/04
Verkündungsdatum:29.09.2006
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Gemäß § 2270 BGB ist von einer wechselbezüglichen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament dann auszugehen, wenn die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre. Dies bedeutet, das zwischen den einzelnen Verfügungen ein Zusammenhang des Motivs in der Form bestehen muss, dass die eine Verfügung des Ehegatten nur deshalb getroffen wurde, weil der andere eine bestimmte Verfügung getroffen hat.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 U 236/03
Verkündungsdatum:29.09.2006
Rechtsgebiete:IWF-Übereinkommen
Leitsatz:Die Republik Argentinien kann die Rückzahlung von Staatsanleihen gegenüber Privatgläubigern nicht mehr mit der Berufung auf Staatsnotstand verweigern.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 19 W 65/06
Verkündungsdatum:29.09.2006
Rechtsgebiete:EGBGB, ProdukthaftungsG
Leitsatz:Zur Haftung nach § 8 Satz 2 Produkthaftungsgesetz für einen fehlerhaften Herzschrittmacher.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 U 60/03
Verkündungsdatum:29.09.2006
Rechtsgebiete:IWF-Übereinkommen
Leitsatz:Die Republik Argentinien kann die Rückzahlung von Staatsanleihen gegenüber Privatgläubigern nicht mehr mit der Berufung auf Staatsnotstand verweigern.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 4 U 19/06
Verkündungsdatum:27.09.2006
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zu einem Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen eine Optikerin, der darauf gestützt wird, dass die zur Verfügung gestellten Prismengläser bei einem Kind ein kausales Schielen zur Folge gehabt hätten.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 2 UF 361/06
Verkündungsdatum:25.09.2006
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zum Umgangsrecht im Sinne von § 1684 BGB gehört bei einem knapp fünf Jahre alten Kind auch eine Ferienregelung, die ihm und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglicht, einen längeren Zeitraum zusammen zu sein.
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