Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 05 / 2006

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Insgesamt sind 56 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 21 U 25/05
Verkündungsdatum:31.05.2006
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zur Rücknahmepflicht des Automobilherstellers gegenüber dem Händler in Bezug auf Kfz-Ersatzteile.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 3 U 27/06
Verkündungsdatum:31.05.2006
Rechtsgebiete:StGB, VVG
Leitsatz:Für den Fall einer folgenlosen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung (hier: Unfallflucht) gilt die von der Rechtsprechung entwickelte "Relevanztheorie", und zwar auch für die Kfz-Kaskoversicherung. Danach kann sich die Versicherung auf die eigentlich vorliegende Leistungsfreiheit dann nicht berufen, wenn die Obliegenheitsverletzung nicht generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und in subjektiver Hinsicht den Versicherungsnehmer kein erhebliches Verschulden trifft.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 1 Ws 50/06
Verkündungsdatum:31.05.2006
Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an den Haftbefehl nach § 114 II StPO.

2. Zum Vorliegen dringenden Tatverdachts als Voraussetzung für einen Haftbefehl wegen schwerer räuberischer Erpressung.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 9 U 63/05
Verkündungsdatum:31.05.2006
Rechtsgebiete:BGB, HWiG
Leitsatz:1. Kausal auf der Nichtausübung des Widerrufsrechts nach HWiG hinsichtlich eines zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung eingegangenen Darlehensvertrages können nur solche Risiken beruhen, die der Verbraucher erst nach Abschluss des Darlehensvertrages eingegangen ist (im Einklang mit BGH vom 16.5.2006, Az. XI ZR 6/04).

2. Das Fortwirken einer Überrumpelungssituation im Sinne von § 1 HwiG kann nicht angenommen werden, wenn zwischen dem Besuch in der Privatwohnung und der Vertragserklärung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten liegt.

3. Soweit der BGH mit Urteil vom 16.5.06, XI ZR 6/04 seine Rechtsprechung zum Bestehen eigener Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank dahin ergänzt hat, dass Anleger sich im Falle eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank berufen können, setzt dies eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben über das Anlageobjekt voraus.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 13 U 200/05
Verkündungsdatum:31.05.2006
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zur Auslegung eines Auflösungsvertrages im Hinblick auf ein Wettbewerbsverbot.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 6 W 31/06
Verkündungsdatum:30.05.2006
Rechtsgebiete:MarkenG, PatG, ZPO
Leitsatz:1. Für den Nachweis, dass ein Patentanwalt in einer die geltend gemachte Gebührenforderung auslösenden Weise tätig geworden ist, reicht es regelmäßig aus, dass seine Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf das Verfahren bezogene Kostenrechnung vorgelegt worden ist.

2. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erstattung von Patentanwaltskosten erfüllt sind, steht es dem Kläger frei, statt eines inländischen auch einen ausländischen Patentanwalt zu beauftragen.

3. Das Kostenfestsetzungsverfahren ist jedoch ungeeignet zur Klärung der Frage, ob ein "consulente in marchi" nach italienischem Recht als ein dem deutschen Patentanwalt vergleichbarer Berater angesehen werden kann.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 18 U 64/05
Verkündungsdatum:30.05.2006
Rechtsgebiete:BGB, HaftpflG
Leitsatz:Zur Haftung eines Transportunternehmens für die fehlerhafte Abfüllung von Chemikalien.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 U 155/03
Verkündungsdatum:30.05.2006
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Arztes bei gynäkologischen Operationen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 4 U 94/02
Verkündungsdatum:24.05.2006
Rechtsgebiete:BGB, TierKBG
Leitsatz:Zur Abgrenzung einer behördlichen Preisfestsetzung von behördlicher Kontrolle privatautonomer Preisgestaltung (hier: Entgelte für die Tierkörperbeseitigung).
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 3 U 145/05
Verkündungsdatum:24.05.2006
Rechtsgebiete:VAG, VVG
Leitsatz:Kein Recht des Krankenversicherers auf Tarifänderung wegen einer bestehenden Beihilfeberechtigung des Versicherungsnehmers.
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