Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 04 / 2006

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Insgesamt sind 37 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 U 243/05
Verkündungsdatum:28.04.2006
Rechtsgebiete:BGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 158/06
Verkündungsdatum:28.04.2006
Rechtsgebiete:KWG, SchVerschrG
Leitsatz:Das Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 04.12.1899 (RGBl. S. 691), zuletzt geändert durch Art. 53 Ins0-EinführungsG vom 05.12.1994 (BGBl. I S. 2911), - SchVerschrG - ist auf Genussscheine, die von einer Bank nach Maßgabe des § 10 Abs. 5 KWG ausgegeben wurden und zwar auf einen bezifferten anfänglichen Nennbetrag lauten, deren Rückzahlungsansprüche jedoch ebenso wie die jährlichen Ausschüttungen durch die Gewinnabhängigkeit von Anfang an bedingt und der Höhe nach unbestimmt sind, nicht anwendbar.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 26 SchH 1/06
Verkündungsdatum:27.04.2006
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Die §§ 1025 ff. ZPO kennen keine dem § 41 Nrn. 2 und 3 ZPO entsprechend automatische Ausschließung vom Schiedsrichteramt.

2. Die 2-Wochen-Frist des § 1037 Abs. 2 Satz 1 ZPO zur Darlegung der Ablehnungsgründe beginnt mit der Kenntnis der Zusammensetzung des Schiedsgerichts und des zur Ablehnung führenden Umstandes, auch wenn die Schiedsklage zu dieser Zeit noch nicht zugestellt worden war.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 6 WF 32/06
Verkündungsdatum:27.04.2006
Rechtsgebiete:RVG, RVG-VV
Leitsatz:Anrechnung einer Geschäftsgebühr bei bewilligter Prozesskostenhilfe im nachfolgenden Rechtsstreit.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 6 W 53/06
Verkündungsdatum:26.04.2006
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Besondere Umstände des einzelnen Streitfalls können auch bei einem Großunternehmen mit eigener Rechtsabteilung eine Ausnahme von der Regel rechtfertigen, wonach von ihm verlangt werden kann, einen am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten zu beauftragen. In einem solchen Fall sind die Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 6 W 52/06
Verkündungsdatum:26.04.2006
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Besondere Umstände des einzelnen Streitfalls können auch bei einem Großunternehmen mit eigener Rechtsabteilung eine Ausnahme von der Regel rechtfertigen, wonach von ihm verlangt werden kann, einen am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten zu beauftragen. In einem solchen Fall sind die Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 4 W 10/06
Verkündungsdatum:26.04.2006
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Für die Entscheidung über im Ablehnungsgesuch, das gegen den Einzelrichter beim Landgericht gerichtet ist, ist der geschäftsplanmäßige Vertreter als Einzelrichter zuständig.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 1 WF 263/05
Verkündungsdatum:26.04.2006
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Leitsatz:Die Auffassung, dass Gespräche mit den Eltern nicht zum Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers gehören oder allenfalls äußerst restriktiv zuzulassen seien (so: Kammergericht, FamRZ 2000, S. 1300; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, S. 1541 f. und FamRZ 2002, S. 626), ist abzulehnen. Ebensowenig sind im Rahmen der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers Gespräche mit dem Jugendamt, mit der das Kind betreuenden Kindergärtnerin oder der das Kind unterrichtenden Lehrerin grundsätzlich ausgeschlossen. Insoweit ist vielmehr im Einzelfall entscheidend, ob die Gespräche mit Jugendamt, Kindergarten und Schule zur Erklärung und Bewertung der Äußerungen und Willensbekundungen des Kindes erforderlich sind, um dessen Wünsche und Interessen gegenüber dem Gericht zutreffend darstellen zu können (ebenso: OLG Naumburg, FamRZ 2001, S. 170 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, S. 1166; OLG Stuttgart, FamRZ 2003, S. 322 f.).
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 23 U 102/99
Verkündungsdatum:26.04.2006
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zu möglichen Schadensersatzansprüchen eines Auftraggebers gegen seinen Rechtsanwalt, die dieser daraus herleitet, dass es der Anwalt abgelehnt hat, ihn zu Verkaufsverhandlungen zu begleiten.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 294/03
Verkündungsdatum:24.04.2006
Rechtsgebiete:BGB, WEG
Leitsatz:1. Das grundsätzliche Einstimmigkeitserfordernis des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist nicht dadurch abbedungen, dass in der Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters zu einer baulichen Veränderung und im Fall ihrer Verweigerung oder ihres Widerrufs die Herbeiführung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer vorgesehen ist.

2. Verbindet der Bauträger nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung mittels Decken- bzw. Wanddurchbrüchen mit Mehrzweckräumen, stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs.1 WEG dar. Diese ist nicht allein deshalb zustimmungsbedürftig nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 14 Nr. 1 WEG, weil sie eine intensivere bzw. zweckbestimmungswidrige Nutzung ermöglichen und sich daraus eine nachteilige Kostenverteilung ergeben könnte.
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