Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 03 / 2006
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Insgesamt sind 65 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 6 UF 255/05 |
| Verkündungsdatum: | 31.03.2006 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Wird Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Berufung beantragt, so ist die Verweisung auf eine in erster Instanz eingereichte Prozesskostenhilfe-Erklärung unzulässig, wenn sich das Einkommen erhöht hat, auch wenn diese Erhöhung durch gleichzeitige Erhöhung von Abzugsposten ausgeglichen wird. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 24 W 24/06 |
| Verkündungsdatum: | 31.03.2006 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Soweit das die Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage bewilligende Gericht eine Einschränkung der Bewilligung nicht ausgesprochen hat, deckt die Bewilligung den später präzisierten Zahlungsantrag im Umfange des Rechtsschutzziels, wie es der Bewilligung zugrunde lag.
2. Eine Beschränkung auf den Wertumfang, der sich später aus der Auskunft ergibt, findet nicht statt. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 16 U 159/02 |
| Verkündungsdatum: | 30.03.2006 |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Die Rechtskraft einer Entscheidung muss zurücktreten, wenn sie sittenwidrig herbeigeführt ("erschlichen") wurde (§ 826 BGB) Die Klage aus § 826 BGB ist kein "außerordentlicher Rechtsbehelf" gegen eine gerichtliche Entscheidung, sondern die Anwendung materiellen Zivilrechts, die nicht von dem prozessualen Verfahren abhängt, in dem das Urteil gefällt worden ist, dessen Rechtskraft durchbrochen werden soll
2. Das Gericht hat im Falle der sittenwidrigen Erschleichung des Titels unter anderem zu prüfen, ob die Entscheidung im Vorprozess auf einer wahrheitswidrigen Sachverhaltsschilderung oder verfälschten Beweismitteln und hier insbesondere auf verfälschten Urkunden beruht; zu diesem Zweck dürfen und müssen die den Feststellungen des Vorprozesses zugrunde liegenden Beweismittel und Beweisergebnisse neu gewürdigt werden. Urkunden, die im Vorprozess als Original vorgelegt und behandelt wurden, dürfen als im Beweiswert erheblich geminderte Abschriften oder Rekonstruktionen erkannt werden; eine im Vorprozess beweiserhebliche Urkunde kann auf ihre Richtigkeit hin überprüft und ihre Verfälschung festgestellt werden.
3. Der Überprüfung der Vergleichsunterschriften steht die Geständnisfunktion der §§ 439 Abs. 3, 288 ZPO nicht entgegen, denn die Wirkung eines gerichtlichen Geständnisses beschränkt sich auf den Prozess, in dem es abgegeben wurde, hier also auf den Vorprozess; für den Schadensersatzprozeß nach § 826 BGB gilt die Beschränkung des Rechts auf freie Beweiswürdigung nicht. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 6 W 190/05 |
| Verkündungsdatum: | 30.03.2006 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Bei der Frage, ob ein Antrag gem. § 926 ZPO auf Fristsetzung zur Klageerhebung zulässig ist, ist grundsätzlich auf die Anhängigkeit der Hauptsache und nicht auf die Rechtshängigkeit abzustellen.
2. Die Anhängigkeit der Hauptsache steht der Zulässigkeit jedoch dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger zwar die Klageschrift eingereicht hat, den Gerichtskostenvorschuss aber nicht einzahlt. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 2 Ss 26/06 |
| Verkündungsdatum: | 30.03.2006 |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, StGB |
| Leitsatz: | Die Bestrafung wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz steht grundsätzlich der Anwendung der Verfallsvorschriften nicht entgegen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 16 U 70/05 |
| Verkündungsdatum: | 30.03.2006 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zu den Sorgfaltspflichten des Kreditkartennutzers nach den Eurocard-Kundenbedingungen, insbsondere im Hinblick auf den Umgang mit der PIN (Personenidentitätsnummer). |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 3 WF 78/06 |
| Verkündungsdatum: | 30.03.2006 |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Prozesskostenhilfe ist auch für eine Klage auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde zu bewilligen, wenn nur die Erhöhung des Regelbetrages von 100 % auf 135 % angestrebt wird und wenn sich die Änderung des Prozentsatzes zum Entscheidungszeitpunkt nicht auf den Zahlbetrag auswirkt. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 VA 4/04 |
| Verkündungsdatum: | 30.03.2006 |
| Rechtsgebiete: | EGGVG, HZÜ |
| Leitsatz: | Zum Geschäftswert bei einem Verfahren auf Aufhebung einer Zustellungsbewilligung nach HZÜ. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 VA 5/04 |
| Verkündungsdatum: | 30.03.2006 |
| Rechtsgebiete: | EGGVG, HZÜ |
| Leitsatz: | Zum Geschäftswert bei einem Verfahren auf Aufhebung einer Zustellungsbewilligung nach HZÜ. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 189/05 |
| Verkündungsdatum: | 30.03.2006 |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Leitsatz: | 1. Zur klarstellenden Berichtigung eines Rubrums im Rechtsbeschwerdeverfahren im Hinblick auf die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft.
2. Grundsätzlich ist gegenüber einem Anspruch auf Wohngeld eine Aufrechnung nur mit gemeinschaftsbezogenen Gegenforderungen nach § 21 Abs. 2 WEG oder §§ 680, 683 BGB möglich, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
3. Ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, dass Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte gegenüber Hausgeldforderungen nicht zulässig sind, außer es handelt sich um anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen, sind damit andere als unbestrittene bzw. anerkannte oder rechtskräftig titulierte Gegenansprüche von der Aufrechnung ausgeschlossen. Die - streitige - Behauptung, ein Anspruch sei von den Wohnungseigentümern anerkannt worden, deren Aufklärung eine umfangreiche Bewisaufnahme erforderlich machen würde, genügt im Beitreibungsverfahren nicht, um eine Aufrechnung durchgreifen zu lassen. |
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