Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 02 / 2006
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Insgesamt sind 49 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 3 WF 44/06 |
| Verkündungsdatum: | 28.02.2006 |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Bei Kindschaftssachen ist grundsätzlich wegen ihrer existentiellen Bedeutung die Beiordnung eines Anwalts erforderlich. Ausnahmen gelten nur für besonders einfach gelagerte Fälle. Der verfassungsrechtlich gewährte Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gebietet zudem in der Regel die Beiordnung. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 11 Verg 16/05 |
| Verkündungsdatum: | 28.02.2006 |
| Rechtsgebiete: | GWB, VOF |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, wann das Angebot eines Bieters unter dem Gesichtspunkt der Mischkalkulation oder der fehlenden Preisangabe zu beanstanden ist
2. Eine Änderung oder Erweiterung von Zuschlagskriterien ist jedenfalls nicht mehr zulässig, wenn bereits Angebote abgegeben und gewertet wurden, aber das Vergabeverfahren - wegen sonstiger Verfahrensverstöße - ab der zweiten Stufe wiederholt werden muss.
3. Zur Frage, wann eine vollständige Wiederholung der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens erforderlich ist. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 11 Verg 15/05 |
| Verkündungsdatum: | 28.02.2006 |
| Rechtsgebiete: | GWB, VOF |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, wann das Angebot eines Bieters unter dem Gesichtspunkt der Mischkalkulation oder der fehlenden Preisangabe zu beanstanden ist
2. Eine Änderung oder Erweiterung von Zuschlagskriterien ist jedenfalls nicht mehr zulässig, wenn bereits Angebote abgegeben und gewertet wurden, aber das Vergabeverfahren - wegen sonstiger Verfahrensverstöße - ab der zweiten Stufe wiederholt werden muss.
3. Zur Frage, wann eine vollständige Wiederholung der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens erforderlich ist. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 6 WF 16/06 |
| Verkündungsdatum: | 28.02.2006 |
| Rechtsgebiete: | JVEG, GVG |
| Leitsatz: | Das Landgericht hat als nächst höheres Gericht im Sinne von § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG über Beschwerden hinsichtlich Kosten für Sachverständige zu entscheiden, sofern die Beauftragung nach dem 01.07.2004 erfolgte. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 229/03 |
| Verkündungsdatum: | 24.02.2006 |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befugt, über einen Gegenstand, der bereits geregelt worden ist, erneut zu beschließen (Zweitbeschluss).
2. Ein sachlicher Grund, die Aufhebung eines früheren Beschlusses zu beschließen, liegt vor, wenn dieser im Widerspruch zur Teilungserklärung steht.
3. Ein derartiger Widerspruch ist anzunehmen, wenn die Teilungserklärung eine Regelung enthält, wonach die Sondereigentümer die Kosten für den Ersatz und die Beschädigung von Fenstern in ihren Sondereigentumsräumen zu tragen haben, eine Wohnungseigentümerversammlung aber beschlossen hat, dass den Sondereigentümern Ersatz (aus der Instandhaltungsrücklage) geleistet wird für von ihnen vorfinanzierte Fenstererneuerung. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 24 U 156/05 |
| Verkündungsdatum: | 24.02.2006 |
| Rechtsgebiete: | BGB, HOAI |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 3 VAs 13/06 |
| Verkündungsdatum: | 23.02.2006 |
| Rechtsgebiete: | EGGVG |
| Leitsatz: | Das Recht auf Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts wird regelmäßig durch die Übersendung einer Ausfertigung an die Justizvollzugsanstalt zum Zwecke der Einsichtnahme dort hinreichend gewahrt. Der Übersendung von Kopien bedarf es grundsätzlich nicht. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 3 Ws 763/05 (StVollz) |
| Verkündungsdatum: | 22.02.2006 |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Leitsatz: | Der Einkauf vom Eigengeld kann grundsätzlich nur gestattet werden und demzufolge eine Umbuchung vom Eigengeldkonto auf das Hausgeldkonto nur erfolgen, wenn der Gefangene über das Eigengeld verfügen kann. Aus § 83 II 2 StVollzG folgt, dass diese Verfügungsbefugnis nicht besteht, soweit das Eigengeld als Überbrückungsgeld notwendig ist. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 9 U 147/02 |
| Verkündungsdatum: | 22.02.2006 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die grundsätzliche Bindungswirkung des Berufungsgerichts an eine Entscheidung des Revisionsgerichts nach Aufhebung und Zurückweisung gemäß § 563 Abs. 2 ZPO entfällt, wenn sich die Rechtsprechung des Revisionsgerichts nach Erlass des Zurückverweisungsurteils entscheidungserheblich geändert hat. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 9 U 37/05 |
| Verkündungsdatum: | 22.02.2006 |
| Rechtsgebiete: | BGB, HWiG, VerbrKrG |
| Leitsatz: | 1. Ein Wissensvorsprung der kreditgebenden Bank in Bezug auf eine sittenwidrige Überteuerung der finanzierten Wohnung, der eine Aufklärungspflicht begründet, setzt neben der objektiven Überteuerung der Immobilie auch die Kenntnis der Bank davon voraus. Eine solche muss der Darlehensnehmer darlegen und beweisen. Zu seinen Gunsten greift weder ein Anscheinsbeweis noch eine tatsächliche Vermutung der Kenntnis allein aufgrund der objektiven Überteuerung.
2. Für einen Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung nach HWiG nach den Entscheidungen des EuGH vom 25.10.05 (C 350/03 und C 229/04) muss die unterlassene Belehrung kausal für den eingetretenen Schaden gewesen sein. Besteht der Schaden im Abschluss eines Kaufvertrages über eine überteuerte Immobilie, kann grundsätzlich keine Kausalität bestehen, wenn der Kaufvertrag vor dem Darlehensvertrag abgeschlossen werden. |
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