Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 01 / 2006

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Insgesamt sind 58 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 16 U 103/05
Verkündungsdatum:31.01.2006
Rechtsgebiete:EuGVVO
Leitsatz:Zur Zuständigkeitsbestimmung nach Art. 5 in Verbindungmit Art. 60 (1) EuGVVO.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 52/05
Verkündungsdatum:30.01.2006
Rechtsgebiete:AktG
Leitsatz:1. Eine Aktiengesellschaft kann verpflichtet sein, einem Aktionär in der Hauptversammlung auf Frage Auskunft über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines Gremiums zu erteilen, das innerhalb einer Umstrukturierung der Führungsebene neu geschaffen wurde und dem eine herausragende, exponierte Stellung zukommt.

2. Eine Auskunft über die Höhe der Vergütung einzelner Mitglieder dieses Gremiums, die nicht dem Vorstand angehören, darf der Vorstand zur Vermeidung des Nachteils der Abwerbung solcher Mitarbeiter verweigern.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 56/05
Verkündungsdatum:30.01.2006
Rechtsgebiete:AktG
Leitsatz:Eine Aktiengesellschaft kann verpflichtet sein, einem Aktionär in der Hauptversammlung auf Frage Auskunft über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines Gremiums zu erteilen, das innerhalb einer Umstrukturierung der Führungsebene neu geschaffen wurde und dem eine herausragende, exponierte Stellung zukommt.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 2 WF 41/06
Verkündungsdatum:30.01.2006
Rechtsgebiete:KostO, ZPO
Leitsatz:Zur Wertfestsetzung im Umgangsregelungsverfahren.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 7 W 7/06
Verkündungsdatum:30.01.2006
Rechtsgebiete:ARB 2000
Leitsatz:Zum Risikoausschluss bei einer Rechtsschutzversicherung.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 16 U 3/05
Verkündungsdatum:26.01.2006
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen einer Urteilsergänzung nach § 321 I ZPO.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 61/05
Verkündungsdatum:26.01.2006
Rechtsgebiete:KostO
Leitsatz:1. Für seine mit der Überwachung der Umschreibungsreife verbundene Tätigkeit erhält der Notar neben der Beurkundungsgebühr und der Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit eine zusätzliche Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 12.05.2005 -V ZB 40/05-).

2. Die Gebührenhöhe richtet sich nach einem Bruchteil des Kaufpreises entsprechend dem Umfang der entfalteten Tätigkeit, § 30 Abs. 1 KostO.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 24 U 198/02
Verkündungsdatum:26.01.2006
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Vollständigkeit ist keine Anforderung an den Tatbestandsteil des zweitinstanzlichen Urteils.

2. Die Auswahl der für erwähnenswert zu erachtenden tatbestandlichen Aspekte ist originäre Aufgabe des erkennenden Richters.

3. Die Gehörsrüge ist nicht statthaft, soweit die Nichtzulassungsbeschwerde eröffnet ist.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 26 U 24/05
Verkündungsdatum:26.01.2006
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Ein den Vergütungsanspruch berührenden Mangel eines Schiedsgutachtens liegt nur dann vor, wenn das Gutachten offenbar unrichtig ist.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 3 Ws 950/05 (StVollz)
Verkündungsdatum:26.01.2006
Rechtsgebiete:StVollzG
Leitsatz:Zur Frage der Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt durch Zulassung einer "Playstation 2".
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