Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 10 / 2005
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Insgesamt sind 47 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 2 WF 255/05 |
| Verkündungsdatum: | 31.10.2005 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage erfasst das gesamte Verfahren einschließlich der Leistungsstufe und kann nicht nachträglich, ohne dass die besonderen Voraussetzungen des § 124 ZPO vorliegen, ganz oder teilweise wieder entzogen werden. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 24 U 111/05 |
| Verkündungsdatum: | 28.10.2005 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Selbst bei hohem Reparaturkostenaufwand ist ein merkantiler Minderwert eines beschädigten und fachgerecht reparierten Kraftfahrzeugs nicht anzunehmen, wenn der Schaden ein eigentlicher Verkehrsunfallschaden war und das betroffene Fahrzeugmodell sehr gesucht und wertstabil ist.
2. Ist ein zur Reparatur erforderliches Ersatzteil nicht zu beschaffen und steht deshalb eine monatelange Wartezeit im Raum, so obliegt es dem Geschädigten, den Schädiger vor der Entstehung eines ungewöhnlich hohen Nutzungsausfallschadens zu warnen und eine im Verhältnis zum anstehenden Ausfallschaden deutlich geringeren Aufwand fordernde Interimsreparatur vornehmen zu lassen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 6 U 198/04 |
| Verkündungsdatum: | 27.10.2005 |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | 1. Die Verfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes in getrennten Klageverfahren durch zwei zum selben Konzern gehörende Unternehmen ist jedenfalls dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die klagenden Unternehmen in ihrer Stellung als Mitbewerber unterschiedlich betroffen sind, weshalb aus ihrer Sicht ein unterschiedlicher Verlauf der Verfahren nicht auszuschließen ist.
2. Die Werbung für ein Aluminiumdach mit der Aussage "40 Jahre Garantie" ist irreführend. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 2 U 23/05 |
| Verkündungsdatum: | 27.10.2005 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen für einen schuldbefreienden Übergang des Mietverhältnisses auf einen Dritten. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 271/04 |
| Verkündungsdatum: | 27.10.2005 |
| Rechtsgebiete: | GmbHG, KostO |
| Leitsatz: | Das Erlöschen einer Haftung der für eine GmbH in Gründung handelnden Gründer bzw. Geschäftsführer kann im Verfahren nach § 156 KostO als Einwendung gegenüber einer vollstreckbaren Notarkostenrechnung geltend gemacht werden. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 6 U 185/04 |
| Verkündungsdatum: | 27.10.2005 |
| Rechtsgebiete: | BGB, UWG |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 6 W 148/05 |
| Verkündungsdatum: | 26.10.2005 |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | Zur Wettbewerbswidrigkeit bestimmter redaktionell aufgemachter Werbeanzeigen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 15 W 72/05 |
| Verkündungsdatum: | 25.10.2005 |
| Rechtsgebiete: | EMRK, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Die Bewilligung der PKH hängt davon ab, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Hierzu ist es erforderlich, dass das Gericht den Rechtsstandpunkt der Antragsteller für zutreffend oder zumindest vertretbar hält. Dabei dürfen die Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen Erfolgsaussichten nicht überspannt werden. Der sozialhilferechtliche Charakter der PKH gebietet es, der bedüftigen Partei den Zugang zum Hauptsacheprozess nicht schwerer zu machen als er für eine vermögende Partei ist.
2. Die Fachgerichte überschreiten den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Voraussetzung der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung bislang ungeklärter Rechtsfragen abhängt.
3. Zur Frage, wann ein ggf. zum Schadensersatz verpflichtender Eingriff in den Kernbereich der Menschenwürde durch eine Äußerung in einem in einer Tageszeitung veröffentlichten Leserbrief vorliegt, der nicht mehr durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 3 Ws 521/05 |
| Verkündungsdatum: | 25.10.2005 |
| Rechtsgebiete: | BeitrO, StPO, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Der Dritte, dessen Sache in Vollziehung eines im Strafverfahren zur Sicherung der voraussichtlichen Kosten des Strafverfahrens erlassenen Arrestbeschlusses gepfändet worden ist, muss sein "besseres Recht" an der gepfändeten Sache im Wege der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO geltend machen. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 98 II StPO und die Beschwerde nach § 304 I StPO sind ihm nicht eröffnet.
2. Will der Dritte die Art und Weise der Pfändung beanstanden - hier die fehlende Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans für die erfolgte Pfändung seiner Sache rügen -, steht ihm gleichermaßen nicht der Rechtsbehelf des § 98 II StPO bzw. der Beschwerde nach 304 I StPO, sondern ausschließlich die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO zur Verfügung zu. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 6 W 149/05 |
| Verkündungsdatum: | 24.10.2005 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Ist mit der Einlegung eines bloßen Kostenwiderspruchs eine einstweilige Verfügung, die neben einem Unterlassungsanspruch mit Rücksicht auf das Sicherungsinteresse des Gläubigers einen Ausspruch auf Herausgabe von Verletzungsgegenständen zur Verwahrung an den Gerichtsvollzieher enthält, in der Hauptsache anerkannt, ist im Hinblick auf die Kostenvorschrift des § 93 ZPO eine vorherig Abmahnung des Antragsgegners aus Sicht des Antragstellers regelmäßig entbehrlich. |
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