Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 09 / 2005

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Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 439/05
Verkündungsdatum:30.09.2005
Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Leitsatz:Zur Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen im wohnungseigentumsrechtlichen Beschwerdeverfahren ergangenen Berichtigungsbeschluss.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 10 U 241/04
Verkündungsdatum:30.09.2005
Rechtsgebiete:VVG
Leitsatz:1. Steht dem Gemeinschuldner ein Anspruch gegen einen Dritten auf Freistellung von einer deliktischen (hier: Schmerzensgeld-) Forderung eines Insolvenzgläubigers zu, ist der Insolvenzverwalter nicht gehindert, den Anspruch für die Masse geltend zu machen und den begünstigten Gläubiger auf die Insolvenzquote zu verweisen.

2. Mangels Regelungslücke ist eine Analogie zu § 157 VVG nicht möglich. Ebenso steht dem begünstigten Gläubiger ein Absonderungsrecht in Analogie zu § 51 InsO nicht zu. Zwar ist der Begünstigte im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung gemäß den §§ 399 BGB, 851 ZPO als einziger Gläubiger zur Pfändung des Freistellungsanspruchs berechtigt und damit in einer anderen Absonderungsrechten vergleichbaren Situation. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 57, 78;ZIP 93, 1656; zuletzt NZI 01, 539) führt dies aber nicht zu einer Privilegierung auch in der Insolvenz des Befreiungsgläubigers.

3. Da der Gesetzgeber in Kenntnis dieser Rechtsprechung bei der Einführung der Insolvenzordnung und späteren Änderungen kein entsprechendes Absonderungsrecht des Freistellungsbegünstigten geschaffen hat, fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke, die durch Analogie ausgefüllt werden könnte.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 19 W 42/05
Verkündungsdatum:30.09.2005
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Für eine neben einer zulässig eingelegten Berufung erhobene Vollstreckungsgegenklage fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein weitergehender Rechtsschutz als im Berufungsverfahren nicht erlangt werden kann.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 452/05
Verkündungsdatum:29.09.2005
Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:1. Der Inhalt der Bezeichnung des Beschlussgegenstandes in der Ladung im Sinne des § 23 Abs. 2 WEG richtet sich nach dem berechtigten Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer; an die Bezeichnung dürfen grundsätzlich keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. In der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung, insbesondere dann, wenn die Wohnungseigentümer aufgrund einer früheren Beratung, einer vormaligen Beschlussfassung oder aufgrund eines gerichtlichen Verfahrens bereits mit der betreffenden Angelegenheit vertraut sind. Es ist nicht erforderlich, bereits den Inhalt eines beabsichtigten Beschlusses oder einen konkreten Beschlussantrag mitzuteilen.

2. Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer Bezug auf ein bestimmtes Ereignis oder einen bestimmten Gegenstand, so erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass der in Bezug genommene Gegenstand mit hinreichender Sicherheit bestimmbar ist.

3. Ein Eigentümerbeschluss, in dem die Ergreifung rechtlicher Schritte gegen einen Miteigentümer geregelt wird, entspricht dann nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der von dem Beschluss in Bezug genommene Anspruch offenkundig nicht in Betracht kommt oder die von der Mehrheit vertretene Rechtsposition offensichtlich unhaltbar ist.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 7 U 189/03
Verkündungsdatum:28.09.2005
Rechtsgebiete:VOB/B, ZPO, BGB
Leitsatz:Die vergessene förmliche Abnahme führte im Falle der erfolgten Zahlung der Rechnungssumme dazu, dass ein stillschweigender Verzicht auf die vereinbarte Förmlichkeit der Abnahme vorlag und eine stillschweigende Abnahme durch schlüssiges Verhalten anzunehmen ist.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 11 U 9/05
Verkündungsdatum:27.09.2005
Rechtsgebiete:VerlagsG
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen des Rücktritts des Verlegers vom Verlagsvertrag

2. Ein Verleger kann sich grundsätzlich nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen, wenn ein von ihm zu verlegendes Werk infolge Untätigkeit des Lektorats an Aktualität eingebüßt hat.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 12 U 39/05
Verkündungsdatum:26.09.2005
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Eine Bank darf eine Grundschuld nur verwerten für die Forderungen, für die sie nach der Sicherungsabrede haftet. Dazu gehört nicht eine Forderung aus § 812 BGB, die die Bank durch Rücküberweisung des Betrages begründet hat, den der Kunde auf einen wegen Anfechtung nichtigen Darlehensvertrag gezahlt hat.

Auch Kreditverträge können nach allgemeinen Grundsätzen wegen Irrtums angefochten werden.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 192/05
Verkündungsdatum:26.09.2005
Rechtsgebiete:HandelsregisterVO, HGB
Leitsatz:Die einem Kommanditisten rechtsgeschäftlich im Gesellschaftsvertrag eingeräumte Vertretungsmacht für die KG kann nicht nach dem nur für die organschaftliche Vertretung geltenden § 106 Abs. 2 Ziffer 4 HGB zum Handelsregister angemeldet und eingetragen werden.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 15 U 210/04
Verkündungsdatum:23.09.2005
Rechtsgebiete:LuftVO, StGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 22 U 227/04
Verkündungsdatum:22.09.2005
Rechtsgebiete:BGB
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