Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 07 / 2005

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Insgesamt sind 51 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 4 WF 70/05
Verkündungsdatum:29.07.2005
Rechtsgebiete:BGB, EGBGB
Leitsatz:Die Doppelehe ist unzulässig und daher aufzuheben. Der Antrag hierzu kann von der Verwaltungsbehörde gestellt werden, wovon nur dann abgesehen werden kann, wenn die Aufhebung eine so schwere Härte für den Ehegatten oder die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder darstellen würde, dass die Aufrechtherhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 4 W 4/05
Verkündungsdatum:29.07.2005
Rechtsgebiete:InsO, ZPO
Leitsatz:Ein vom Insolvenzverwalter nach Aufnahme des Rechtsstreits über eine Insolvenzforderung erklärtes Anerkenntnis ist nur dann ein sofortiges Anerkenntnis i. S. von § 93 ZPO, wenn zum Zeitpunkt der Unterbrechung des Verfahrens noch die Voraussetzungen für ein sofortiges Anerkenntnis durch den Schuldner gegeben waren.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 280/05
Verkündungsdatum:27.07.2005
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Leitsatz:Die Ablehnung der Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH durch das Registergericht ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine zur Übernahme des Amtes geeignete und bereite Person weder vom Antragsteller vorgeschlagen noch durch die Tatsacheninstanzen auch unter Beteiligung der Organe des Handelsstandes gefunden werden kann.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 4 U 1/05
Verkündungsdatum:27.07.2005
Rechtsgebiete:BNotO, ZPO, BeurkG, BGB, StGB, BRAGO
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 7 U 93/98
Verkündungsdatum:27.07.2005
Rechtsgebiete:BGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 493/04
Verkündungsdatum:27.07.2005
Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:1. Nach § 12 Abs. 2 WEG darf die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nur aus wichtigem Grund versagt werden. Verweigert werden kann danach die Zustimmung, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt. Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt. Da jeder Eigentümer aber grundsätzlich in der Verfügung über sein Eigentum frei ist und die Versagung der Zustimmung zu einer bestimmten Veräußerung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Veräußerers bedeutet, ist eine Versagung der Zustimmung nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten.

2. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 WEG kann in der Unfähigkeit des Erwerbers liegen, sich in eine Gemeinschaft einzugliedern, z.B. durch nachgewiesene Streitsucht. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Erwerber und einem Wohnungseigentümer reichen hierzu allerdings in der Regel nicht aus.

3. Grundsätzlich kann die Frage der Zustimmung zur Veräußerung nicht mit der Auseinandersetzung über andere Streitfragen verknüpft werden.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 5 WF 141/05
Verkündungsdatum:27.07.2005
Rechtsgebiete:SGB XII, ZPO
Leitsatz:Der sonst vermögenslosen Partei ist die Auflösung einer Kapital-Lebensversicherung nicht zumutbar, wenn sie glaubhaft macht, dass dieses Vermögen zum Aufbau einer angemessenen Altersversorgung unverzichtbar ist.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 5 UF 247/03
Verkündungsdatum:26.07.2005
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zur Bewertung von auf die (nicht veränderbare) Ehezeit bezogenen Anwartschaften nach dem BeamtVG, in der gesetzlichen Rentenversicherung und von Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes bei einem durch Ehevertrag gekürzten Zeitraum für die Berücksichtigung der Anwartschaften.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 17 U 18/05
Verkündungsdatum:26.07.2005
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen der Witwe und der Kinder eines durch einen Verkehrsunfall Getöteten.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 11 U 13/05 (Kart)
Verkündungsdatum:26.07.2005
Rechtsgebiete:BGB, GWB
Leitsatz:1. Ein Verein oder Verband, der eine Monopolstellung oder eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich hat, kann zur Aufnahme eines Bewerbers verpflichtet sein, wenn ein wesentliches oder grundlegendes Interesse am Erwerb der Mitgliedschaft besteht.

2. Ob die Ablehnung der Aufnahme in diesem Fall eine sachlich nicht gerechtfertigte ungleiche Behandlung darstellt, ist unter Berücksichtigung der sachlich gerechtfertigten Aufnahmebestimmungen zu beurteilen.

3. Eine satzungsmäßig geforderte Mindestmitgliederzahl kann eine sachlich gerechtfertigte Aufnahmebestimmung darstellen, um Splittergruppen von marginaler Bedeutung auszuschließen.

4. Der geforderte Nachweis einer entsprechenden Mitgliederzahl kann auch nicht im Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen verweigert werden.
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