Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 04 / 2005

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Insgesamt sind 46 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 2 W 20/05
Verkündungsdatum:29.04.2005
Rechtsgebiete:ZPO
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 24 U 115/04
Verkündungsdatum:29.04.2005
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Liegen schriftliche Pläne zur Zeit der Ausführung eines bestimmten Gewerks noch nicht vor, dann hat der Bauunternehmer entweder - gegebenenfalls unter Abgabe einer Behinderungsanzeige - bis zur Vorlage der Pläne zuzuwarten oder er hat sich auf anderem als schriftlichem Wege verlässliche Klarheit über die Planvorgaben zu verschaffen.

2. In der Übermittlung des Standes der baufachlichen Planung ist der Vermessungsingenieur nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn im Verhältnis zum Bauunternehmer.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 1 UF 64/05
Verkündungsdatum:29.04.2005
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Das Umgangsrecht ist ein absolutes Recht im Sinne des § 823 BGB. Eine Verweigerung des Umgangs kann schadensersatzpflichtig sein.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 1 U 104/96
Verkündungsdatum:28.04.2005
Rechtsgebiete:ZPO, ZSEG
Leitsatz:Ein zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Sachverständiger, der die Unverwertbarkeit seines Gutachtens dadurch verschuldet, dass er einen offenkundig gebotenen Hinweis auf die bisherige, rege Geschäftsverbindung mit einer Prozesspartei anlässlich der Übernahme des gerichtlichen Gutachtenauftrags unterlässt, ist nicht zu entschädigen. In derartigen Fällen eines Übernahmeverschuldens genügt bereits eine einfache Fahrlässigkeit, um den Entschädigungsanspruch auszuschließen (Anschluss an OLG Koblenz MDR 2002, 1152).
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 3 VAs 16/05
Verkündungsdatum:28.04.2005
Rechtsgebiete:StVollzG
Leitsatz:Zur Eignung des Verurteilten für den offenen Vollzug.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 1 W 33/05
Verkündungsdatum:28.04.2005
Rechtsgebiete:BerHG, RVG-VV, ZPO
Leitsatz:Für die Rechtsmittelprüfung gemäß RVG-VV 2200 kann nicht Prozesskostenhilfe beantragt werden. Für die Rechtsmittelprüfung kommt Beratungshilfe in Betracht.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 6 U 36/05
Verkündungsdatum:28.04.2005
Rechtsgebiete:HandwO, UWG
Leitsatz:Die Zulassungsregelungen der Handwerksordnung stellen (auch) Marktverhaltensregeln im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 2 Ss 78/05
Verkündungsdatum:27.04.2005
Rechtsgebiete:StPO, StGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 23 U 71/04
Verkündungsdatum:27.04.2005
Rechtsgebiete:BGB, WpHG
Leitsatz:Wenn in Fällen risikoreicher Papiere der Kunde über die für ihn objektiv relevanten Risiken nicht aufgeklärt wird, ist der Schaden immer schon im Moment des Erwerbes der Papiere entstanden, selbst wenn der Börsenkurs diese Risiken reflektiert, und nicht erst dann, wenn sich das Risiko realisiert, auf das nicht hingewiesen worden ist
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 279/03
Verkündungsdatum:26.04.2005
Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:1. Die Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung kann in der Regel außer bei Vorliegen allgemeiner Anfechtungsgründe nur dann erfolgen, wenn die Bestellung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, weil in der Person des Gewählten ein wichtiger Grund gegen seine Bestellung vorliegt. Ein solcher Grund ist entsprechend den für die Abberufung des Verwalters geltenden Grundsätzen dann gegeben, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört bzw. von vornherein nicht zu erwarten ist.

2. Weil sich im Gegensatz zur Abberufung eines Verwalters, wo sich die Mehrheit gegen den Verwalter entschieden hat, im Fall der Bestellung die Mehrheit der Wohnungseigentümer für den Verwalter entschieden hat, sind bei der Anfechtung des Bestellungsbeschlusses höhere Anforderungen an das Vorliegen des wichtigen Grundes als bei der Anfechtung der Abberufung zu stellen.

3. Die Abberufung kann nicht auf Gründe gestützt werden, die der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Wiederwahl des Verwalters bekannt gewesen waren.
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