Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 03 / 2005
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Insgesamt sind 43 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 125/05 |
| Verkündungsdatum: | 31.03.2005 |
| Rechtsgebiete: | FGG, WEG |
| Leitsatz: | 1. Gegen einen Beschluss des Landgerichts, in dem dieses nach Beschwerderücknahme isoliert über die Kosten der Erstbeschwerde in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde gegeben, wenn der Beschwerdewert des § 20 a Abs. 2 FGG überschritten ist und in der Hauptsache eine Entscheidung nach § 45 Abs. 1 WEG angefochten werden könnte.
2. Die Kostenentscheidung des Landgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Landgericht nicht die Erstattung der außergerichtlichen Kosten anordnet, wenn nach gerichtlichem Hinweis auf die Erfolglosigkeit die Beschwerde zurückgenommen wird. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 3 WF 273/04 |
| Verkündungsdatum: | 31.03.2005 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Erfolgt die Beiordnung ohne Einschränkung, so sind die Kosten uneingeschränkt festzusetzen, auch wenn der Rechtsanwalt nicht am Ort ansässig ist. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 26 U 67/04 |
| Verkündungsdatum: | 31.03.2005 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Den Verkäufer eines Fußbodenvertrages trifft in der Regel keine eigene Überprüfungspflicht hinsichtlich der Eignung bestimmter Kleber. Er kann sich bei einer Beratung seinen Käufer auf entsprechende Empfehlungen der Kleberhersteller verlassen, es sei denn, es ergeben sich Anhaltspunkte, dass diese Empfehlungen unzutreffend sein könnten. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 1 U 257/04 |
| Verkündungsdatum: | 31.03.2005 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Übersteigen die Wiederherstellungskosten eines durch Tiefbauarbeiten im benachbarten Straßengrundstück beschädigten Gebäudes den Verkehrswert des Hausgrundstücks um mehr als 50 %, sind nicht die Wiederherstellungskosten für die Bemessung der Ersatzleistung maßgebend, sondern der Verkehrswert des Hausgrundstücks unmittelbar vor den Schadensereignis.
2. Die mangelhafte Standfestigkeit des beschädigten Gebäudes kann die Anrechnung eines Mitverursachungsanteils von 50 % rechtfertigen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 1 U 230/04 |
| Verkündungsdatum: | 31.03.2005 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach die Laufzeit eines Mietvertrages für Geräte, mit denen der Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser in Wohnungen erfasst wird, 10 Jahre beträgt, ist unwirksam.
2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kaufvertrages für derartige Geräte, wonach der Verkäufer bei Zahlungsverzug die gelieferten Geräte bis zur Zahlung vorläufig wieder an sich nehmen kann, ist jedenfalls in einem Vertrag mit einem Verbraucher unwirksam. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 1 W 93/04 |
| Verkündungsdatum: | 30.03.2005 |
| Rechtsgebiete: | AVAVG, EuGVVO |
| Leitsatz: | 1. Die Vollstreckung eines belgischen Urteils über nachehelichen Unterhalt, verstößt selbst dann nicht gegen den deutschen ordre public, wenn das Urteil darauf beruht, dass dem unterhaltspflichtigen Ehegatten die Schuld am Scheitern der Ehe zugesprochen wird.
2. Bei dem nach belgischen Recht eingelegten Pourvoi en Cassation handelt es sich um einen "ordentlichen Rechtsbehelf" im Sinne des Art. 46 Abs 1 EuGVVO.
3. Eine Aussetzung des Verfahrens auf Erteilung der Vollstreckungsklausel gemäß Art. 46 Abs. 1 EuGVVO kommt nicht in Betracht, soweit der Antragsgegner dem von ihm im Erststaat erhobenen, noch nicht beschiedenen Rechtsbehelf Einwände zugrunde legt, die er auch im bisherigen dortigen Verfahren hätte vorbringen können.
4. Bei der Ermessensentscheidung, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung durch denjenigen, welcher die Vollstreckbarkeitserklärung begehrt, einzustellen (Art. 46 Abs. 3 EuGVVO), sind im Einzelfall alle Nachteile zu berücksichtigen, die sich bei einer Vollstreckung aus einer nur vorläufig vollstreckbaren Entscheidung für den Vollstreckungsgläubiger im Rahmen seines bisherigen Prozessverhaltens hat Zweifel aufkommen lassen, in welchem Land sich ihm gehörende Vermögensgegenstände befinden, die bei einer etwaigen Rückabwicklung der vorläufigen Vollstreckung nach einem Erfolg des noch nicht beschiedenen Rechtsbehelfs im Erststaat von Bedeutung sind. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 22 U 196/03 |
| Verkündungsdatum: | 29.03.2005 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zum Begriff des Versenders im Sinne von § 661 a BGB. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 23 U 308/03 |
| Verkündungsdatum: | 23.03.2005 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 24 W 21/05 |
| Verkündungsdatum: | 23.03.2005 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | In der Prüfung der "offenbaren Unrichtigkeit" eines Urteils kann zur Klärung der Frage nach dem Auseinanderklaffen von richterlichem Willen und gefundenem Ausdruck auch die im Berichtigungsbeschluss festgehaltene Bekundung des erkennenden Richters selbst berücksichtigt werden. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 287/04 |
| Verkündungsdatum: | 22.03.2005 |
| Rechtsgebiete: | FGG, GBO |
| Leitsatz: | Im Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Grundbuchverfahren können neue Eintragungsgrundlagen nicht berücksichtigt werden, sofern ihre Nichtberücksichtigung im Erstbeschwerdeverfahren nicht auf einem Verfahrensfehler (Verletzung rechtlichen Gehörs/Verletzung der Amtsermittlungspflicht) beruht. |
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