Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 11 / 2004
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Insgesamt sind 34 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 223/04 |
| Verkündungsdatum: | 30.11.2004 |
| Rechtsgebiete: | BGB, GBO |
| Leitsatz: | Hat ein Erblasser nach Abschluss eines Erbvertrages ein privatschriftliches Testament errichtet, das nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge ohne Bedeutung ist, kann das Grundbuchamt für den Nachweis der Erbfolge einen Erbschein verlangen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 4 U 120/04 |
| Verkündungsdatum: | 26.11.2004 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die Vereinbarung eines über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Qualitätsstandards (hier: Schallschutz bei Reihenhaus) kann sich aus der vereinbarten Ausführungsart nur dann ergeben, wenn die bauliche Gestaltung, durch die der er-strebte Standard erreicht werden kann, konkret vereinbart wurde. Das ist nicht der Fall, wenn die Baubeschreibung dem Unternehmer einen Spielraum bei der Auswahl der Materialien belässt. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 6 U 142/04 |
| Verkündungsdatum: | 25.11.2004 |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | 1. Solange mit einem humorvollen Werbevergleich eine Abwertung des konkurrierenden Angebots verbunden ist, weil der Verkehr die Aussage nicht ernst nimmt, liegt darin noch keine unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung.
2. Dies kann anders sein, wenn sich ein humorvoller Teil und ein sachlicher Teil einer Werbung mit ein- und derselben Produkteigenschaft befassen, so dass sich für den Betrachter eine allgemeine Abwertung der Konkurrenzprodukte ergibt. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 6 U 9/04 |
| Verkündungsdatum: | 25.11.2004 |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Leitsatz: | Zwischen der Bezeichnung "Snow-Koks" für ein Biermischgetränk und der für Energy-Drinks eingetragenen Marke "Koks" besteht keine Verwechslungsgefahr. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 3 Ws 1221/04 |
| Verkündungsdatum: | 25.11.2004 |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | Der Beschluss des Berufungsgerichts, durch den festgestellt wird, dass die Rücknahme der Berufung unwirksam, also über das Rechtsmittel zu verhandeln ist, ist gemäß § 305 S. 1 StPO nicht anfechtbar. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 2 W 59/04 |
| Verkündungsdatum: | 24.11.2004 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zur Anwendbarkeit deutschen Rechts und zur internationalen Zuständigkeit beim Streit um eine Gewinnzusage |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 3 UF 122/99A |
| Verkündungsdatum: | 23.11.2004 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | An die Darlegungslast hinsichtlich des ehelichen Lebenszuschnitts für einen sieben Jahre zurückliegenden Unterhaltszeitraum können keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, wenn die Konsumgewohnheiten der Familie bislang nicht problematisiert worden sind. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 91/04 |
| Verkündungsdatum: | 23.11.2004 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Die Frage, ob ein Erbe im Sinne des § 1960 BGB unbekannt ist, ist vom Standpunkt des Nachlassgerichts bei der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen zu prüfen. Ermittlungen sind nur soweit zu erstrecken, dass sich beurteilen lässt, ob der Erbe derzeit unbekannt ist.
2. Bei der Frage, ob der Erbe bekannt ist, ist nicht letzte Gewissheit erforderlich, sondern es genügt schon eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Person Erbe geworden ist. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 24 U 18/04 |
| Verkündungsdatum: | 19.11.2004 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Wirtschaftliche Identität ist zu bejahen, wenn ein Objekt zunächst einer einer Unternehmensgruppe angehörenden Gesellschaft angetragen worden war, dieses Objekt dann von einer anderen Gesellschaft derselben Unternehmensgruppe zu annähernd dem Preis erworben wird, der im Exposé genannt worden war.
2. Unter besonderen Umständen unterbricht auch das Verstreichen eines zwölfmonatigen Zeitraums zwischen der Nachweisleistung der Maklerin und dem Abschluss des Kaufvertrages die Kausalität nicht; solche besonderen Umstände können gegeben sein, wenn es sich um ein Großobjekt mit beschränktem Interessentenkreis handelt. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 5 UF 165/01 |
| Verkündungsdatum: | 19.11.2004 |
| Rechtsgebiete: | BarwertVO, VAHRG |
| Leitsatz: | Zum Ausgleich eines Versorgungsanrechts der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, dessen dauerhafter Bezug nach Ende der Ehezeit vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnt. |
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