Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 07 / 2004
zurück
Insgesamt sind 41 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 299/04 |
| Verkündungsdatum: | 30.07.2004 |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Eine ärztliche Stellungnahme, die ein mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragter Sachverständiger ohne zeitnahe persönliche Untersuchung oder Befragung des Betroffenen nur aufgrund eines telefonischen Gespräches mit diesem zur Vereinbarung eines Untersuchungstermins abgibt, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen an ein ärztliches Attest im Verfahren zur vorläufigen Bestellung eines Betreuers. |
| • Volltext ansehen |
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 26 U 78/03 |
| Verkündungsdatum: | 29.07.2004 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Empfangsvollmacht den den Kaufvertrag beurkundenden Notar für die Ausübungserklärung des Vorkaufsberechtigten. |
| • Volltext ansehen |
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 1 U 254/03 |
| Verkündungsdatum: | 29.07.2004 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die Betätigung einer Schreckschusspistole in einer Theateraufführung, die im Zuschauerraum einen Schalldruck von 129 dB(A) erzeugte, begründete jedenfalls im Jahre 1999 auch dann keine Haftung des das Theater betreibenden Landes, wenn sie bei einem besonders empfindlichen Besucher zu einem Knalltrauma mit chronischen Tinnitus führte. |
| • Volltext ansehen |
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 248/03 |
| Verkündungsdatum: | 28.07.2004 |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | 1. Ein Wohnungseigentümer kann die Beseitigung einer baulichen Veränderung dann nicht verlangen, wenn er eine Änderung der Teilungserklärung entsprechend der baulichen Veränderung dulden muss.
2. Der teilende Eigentümer kann sich in allen Kaufverträgen mit den Erwerbern gleichlautende und bestimmt umrissene Vollmachten zur Änderung der Teilungserklärung erteilen lassen.
3. Grundsätzlich kann die Sammelbezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Bestimmung als Vollstreckungsgläubigerin ausreichen; hier sind geringere Anforderungen als an die Schuldnerbezeichnung zu stellen. |
| • Volltext ansehen |
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 7 U 176/03 |
| Verkündungsdatum: | 28.07.2004 |
| Rechtsgebiete: | ARB 75 |
| Leitsatz: | Zur Anwendbarkeit einer Baurisikoausschlussklausel bei einen Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds. |
| • Volltext ansehen |
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 6 W 80/04 |
| Verkündungsdatum: | 27.07.2004 |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, UWG |
| Leitsatz: | Eine Bewerbung eines Schmuckstücks mit der Anpreisung im "Cartier-Stiel" ist eine vergleichende Werbung im Sinne von § 6 I UWG n. F.; diese Werbung ist unlauter, weil sie die Wertschätzung des Kennzeichens "Cartier" ausnutzt. Dagegen liegt mangels einer markenmäßigen Benutzung kein Fall einer Markenverletzung vor. |
| • Volltext ansehen |
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 6 W 54/04 |
| Verkündungsdatum: | 27.07.2004 |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Leitsatz: | Zur Frage, wann ein Anbieter in einer ebay-Versteigerung "im geschäftlichen Verkehr handelt". |
| • Volltext ansehen |
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 62/04 |
| Verkündungsdatum: | 26.07.2004 |
| Rechtsgebiete: | KostO, ZVG |
| Leitsatz: | 1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass der Geschäftswert für die Grundbucheintragung des Erstehers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung sich grundsätzlich nach dem gemäß § 74 a V ZVG festgesetzten Verkehrswert des Grundbesitzes bemisst und ein niedrigeres Meistgebot als solches keine Abweichung rechtfertigt.
2. Einwände des Erstehers gegen das der Wertfestsetzung im Zwangsversteigerungsverfahren zu Grunde liegende Sachverständigengutachten sind im Rechtsmittelverfahren gegen den Kostenansatz der Eintragungskosten wegen des Verbots einer förmlichen Beweiserhebung über den Wert von Grundbesitz nach § 19 Abs. 2 Satz 1 KostO unbeachtlich, soweit sie in einem förmlichen Beweisverfahren durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden müssen. |
| • Volltext ansehen |
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 1 W 38/04 |
| Verkündungsdatum: | 26.07.2004 |
| Rechtsgebiete: | InsVV, ZPO, ZVG |
| Leitsatz: | 1. Zuständig als "Prozessgericht" für die Festsetzung der Vergütung eines Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bestellten Sequesters ist das Gericht, welches die einstweilige Verfügung erlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn das Amtsgericht der belegenen Sache tätig geworden ist.
2. Die Vergütung für den Sequester hat im Verhältnis zu diesem Gläubiger, welcher mit der einstweiligen Verfügung Herausgabe einer Sache begehrt, zu tragen. Dies schließt einen späteren Rückgriff des Gläubigers beim Schuldner nicht aus.
3. Für die Höhe der Vergütung ist es bei der Sequestration einer beweglichen Sache sachgerecht, auf § 2 InsVV zurückzugreifen und die konkrete Bemessung der Vergütung neben dem Wert der Sache auf Umfang, Dauer und Bedeutung der Tätigkeit des Sequesters, den Grad seiner Verantwortlichkeit, das Risiko verschärfter Haftung sowie die besonderen Umstände des Einzelfalls abzustellen. |
| • Volltext ansehen |
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 1 W 48/04 |
| Verkündungsdatum: | 23.07.2004 |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Wird im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens der geforderte Kostenvorschuss nicht fristgemäß gezahlt, liegt ein Nichtbetreiben des Verfahrens vor.
2. Ein derartiges Nichtbetreiben des Verfahrens führt zu einem Ende der durch die Verfahrenseinleitung ausgelösten Hemmung der Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB) gemäß den in § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB genannten letzten Verfahrenshandlungen. Die Nichteinzahlung eines Kostenvorschusses ist daher nicht aus Gründen der Rechtssicherheit anderen Tatbeständen einer "Beendigung" des selbstständigen Beweisverfahrens - Übersendung des Gutachtens an die Parteien, Fristsetzung gemäß § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO durch das Gericht oder Mitteilung von Einwänden, Anträgen oder Ergänzungsfragen innerhalb angemessener Frist - gleichzustellen.
3. Jedenfalls dann, wenn in zeitlich überschaubarem Zusammenhang nach Ablauf der Fristsetzung für die Zahlung des Vorschusses eine Zahlung noch erfolgt, steht es dem Zweck des selbstständigen Beweisverfahrens nicht entgegen, diesem Fortgang zu geben. |
| • Volltext ansehen |
Seite: 1 2 3 4 5
-Anzeigen-