Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 02 / 2004

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Insgesamt sind 28 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 445/03
Verkündungsdatum:26.02.2004
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Leitsatz:Der Staatskasse steht gegen die mit der Betreuerbestellung verbundene Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung keine Beschwerdeberechtigung zu.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 3 U 152/03
Verkündungsdatum:26.02.2004
Rechtsgebiete:VVG
Leitsatz:Grobfahrlässig handelt ein Baumaschinenvermieter, der auf telefonische Anforderung eines Unbekannten ohne schriftlichen Vertrag, ohne Ausweisvorlage und ohne Kaution ein Fahrzeug auf einem nicht zum Betriebsgelände gehörigen, mehrere Kilometer entfernten Platz zur Abholung bereitstellt.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 416/02
Verkündungsdatum:26.02.2004
Rechtsgebiete:BGB, WEG
Leitsatz:Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers bei Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 24 U 135/02
Verkündungsdatum:25.02.2004
Rechtsgebiete:BGB, StVG
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 9 U 77/03
Verkündungsdatum:25.02.2004
Rechtsgebiete:AGBG, BGB, RBerG, VerbrKrG
Leitsatz:1. Ein Verstoß gegen das RBerG erfasst neben dem Treuhandvertrag selbst auch die der Treuhänderin erteilte Vollmacht. Dem steht nicht entgegen, dass die Zwangsvollstreckung im Hinblick auf eine Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr. 5 ZPO betrieben wird, denn der Verstoß gegen das RBerG wirkt sich auch auf die prozessuale Vollmacht aus.

2. Die Bestimmungen der §§ 172 ff. BGB haben für die der Treuhänderin erteilte prozessuale Vollmacht keine Geltung (BGH vom 26.03.2003), denn die Vorschriften der §§ 78 ff. ZPO bilden für die Prozessvollmacht ein Sonderrecht.

3. Dem Anleger ist es indes nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der prozessualen Unterwerfungserklärung zu berufen, wenn er aus dem Darlehensvertrag wirksam verpflichtet ist, die persönliche Haftung zu übernehmen und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen. Aufgrund dieser Verpflichtung müsste er eine solche Unterwerfungserklärung unverzüglich abgeben (BGH vom 18.02.2003 - XI ZR 138/02).

4. In der Aufnahme einer sogearteten Verpflichtung in den Darlehensvertrag liegt kein Verstoß gegen §§ 3, 9 AGBG.

5. § 171 und § 172 BGB sowie die Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind auch dann anwendbar, wenn die Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt.

6. § 3 II Nr. 2 VerbrKrG ist einer teleologischen Reduktion nicht zugänglich, weil es sich insoweit um eine bewusste und abschließende, von der Rechtsprechung zu respektierende Regelung handelt (BGH vom 23.09.2003 - BKR 2003, 893, 895).
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 23 U 82/03
Verkündungsdatum:25.02.2004
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zur Beweiskraft von Indizien und zur Überprüfung der Beweiswürdigung des Erstgerichts durch das Berufungsgericht.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 40/04
Verkündungsdatum:24.02.2004
Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Leitsatz:Auch in Wohnungseigentumssachen ist eine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nur in entsprechender Anwendung von §§ 580, 581 ZPO möglich. Sie setzt grundsätzlich die rechtskräftige Verurteilung wegen der behaupteten Straftat sowie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dieser und der Vorentscheidung voraus.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 46/04
Verkündungsdatum:24.02.2004
Rechtsgebiete:BGB, GBO, ZVG
Leitsatz:1. Ein formloses Schreiben des Grundbuchrechtspflegers ohne Fristsetzung und Zustellung, in dem mitgeteilt wird, aus welchen Gründen eine Vereinigung nach § 5 GBO nicht möglich sei, stellt keine anfechtbare Sachentscheidung im Sinn des § 71 Abs. 1 GBO dar.

2. Die Vereinigung zweier Wohnungseigentumsrechte nach § 5 GBO setzt voraus, dass beide dem gleichen Eigentümer gehören.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 53/03
Verkündungsdatum:23.02.2004
Rechtsgebiete:BGB, EGBGB, PStG
Leitsatz:1. Zur Berichtigung des Geburtseintrags bezüglich des Familiennamens von Mutter und Kind sowie der Angabe des Ehemannes bei späterem Nachweis der Nichtigkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe.

2. Eine Eheschließung vor dem Standesbeamten in Ghana, bei welcher ein Ehegatte nicht persönlich anwesend ist, sondern eine andere Person unter Vorlage des eigenen Passes auftreten lässt, ist nichtig.

3. Der Familienname eines in Deutschland geborenen Kindes mit ghanaischer Staatsangehörigkeit kann auf Grund der Rückverweisung durch das in Ghana geltende Domizilprinzip des englischen Rechts nach materiellem deutschem Namensrecht zu bestimmen sein.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 49/04
Verkündungsdatum:23.02.2004
Rechtsgebiete:BGB, BRAGO
Leitsatz:Der Aufwendungsersatzanspruch des für einen minderjährigen Ausländer zum Ergänzungspfleger mit dem Wirkungskreis der ausländerrechtlichen und asylrechtlichen Betreuung bestellten Rechtsanwalts unterliegt auch für die nach der BRAGO abrechnungsfähigen berufsspezifischen Dienste der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB. Die Frist beginnt mit der Entscheidung des Anspruchs durch die Vornahme der gebührenpflichtigen Tätigkeit; auf die Fälligkeit nach § 16 BRAGO kommt es nicht an.
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