Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 09 / 2003
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Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 25 W 54/03 |
| Verkündungsdatum: | 30.09.2003 |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GKG |
| Leitsatz: | Der Streitwert des Verfahrens über Ordnungsmaßnahmen nach § 890 I 1 ZPO kann nicht schematisch auf einen Bruchteil des Hauptsachestreitwertes festgelegt werden. Abzustellen ist vielmehr auf das Interesse des auf die Ordnungsmaßnahme Antragenden, wobei von der im Antrag enthaltenen Bezifferung für das Ordnungsgeld ausgegangen werden kann, sofern sich die Höhe der Bezifferung durch die Angaben des Antragstellers zu den befürchteten Nachteilen aus den Verstößen gegen den Unterlassungstitel - hier: Wettbewerbsverstöße - rechtfertigt. Dabei sind die Schwere, Zahl, Vorwerfbarkeit und Gefährlichkeit der Verstöße für den Antragsteller von Bedeutung. (GKG 25 III; ZPO 3; ZPO 890) |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 9 U 148/02 |
| Verkündungsdatum: | 30.09.2003 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Ist der Hinweis eines Gerichts nicht aktenkundig gemacht worden, ist nach § 139 IV ZPO davon auszugehen, dass er nicht erteilt wurde. Soweit eine Partei vorträgt, der Hinweis sei gleichwohl erteilt, aber nicht aktenkundig gemacht worden, kann hierzu in der Berufung keine Beweisaufnahme erfolgen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 231/02 |
| Verkündungsdatum: | 29.09.2003 |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Das Recht des Sondernutzungsberechtigten wird grundsätzlich durch diejenigen Bindungen eingeschränkt, die für das gemeinschaftliche Eigentum aus anderen Gründen, insbesondere auf Grund des Rechts zum Mitgebrauch bestehen. Das Sondernutzungsrecht berechtigt nicht ohne weiteres zur Vornahme von baulichen Änderungen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 329/03 |
| Verkündungsdatum: | 26.09.2003 |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Leitsatz: | Das Landgericht hat das ihm bei der Zulassung der weiteren Beschwerde zustehende Ermessen nicht fehlerhaft ausgeübt, wenn es bei einer auf der Würdigung von Tatsachen beruhenden Geschäftswertbemessung keine grundsätzliche Bedeutung angenommen hat. Allein das Vorhandensein unterschiedlicher Rechtsauffassungen zwingt jedenfalls im Anwendungsbereich des § 14 KostO nicht zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 240/03 |
| Verkündungsdatum: | 26.09.2003 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zur Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes des Berufsbetreuers: * Begleitung des Betreuten zu Arztterminen * Anforderungen an eine professionelle Arbeitsweise. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 238/03 |
| Verkündungsdatum: | 26.09.2003 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zur Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes des Berufsbetreuers für die Begleitung des Betreuten zu Facharztterminen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 21 AR 106/03 |
| Verkündungsdatum: | 25.09.2003 |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einer Klage aus einem Bauvertrag. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 7 U 155/01 |
| Verkündungsdatum: | 25.09.2003 |
| Rechtsgebiete: | EVZ-StiftG |
| Leitsatz: | Die grundsätzlich berechtigten Ansprüche von ehemaligen Zwangsarbeitern des Konzentrationslagers Auschwitz auf Ersatz ihres materiellen und immateriellen Schadens können gemäß § 16 I des Gesetzes zu Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" (EVZ-StiftG) auf Ansprüche gegen die nach diesem Gesetz errichtete Stiftung beschränkt werden und weitergehende Ansprüche gegen die Unternehmen ausschließen, für die in der Vergangenheit die Zwangsarbeit geleistet werden musste. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 12 U 18/02 |
| Verkündungsdatum: | 25.09.2003 |
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Leitsatz: | Steigt aus einem auf dem Standstreifen der Autobahn liegen gebliebenen PKW ein betrunkener Fahrer oder Beifahrer aus, tritt auf die Fahrbahn, um andere Fahrzeuge anzuhalten, und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall auf der Autobahn, ist der Zurechnungszusammenhang zur Betriebsgefahr des liegen gebliebenen Fahrzeugs nicht unterbrochen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 1 U 209/03 |
| Verkündungsdatum: | 25.09.2003 |
| Rechtsgebiete: | GVG, ZPO |
| Leitsatz: | Zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Landgericht und Oberlandesgericht bei Berufungen gegen Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen und zum Verschulden eines diesbezüglich irrenden Prozessbevollmächtigten. |
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