Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 06 / 2003
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Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 16 U 2/03 |
| Verkündungsdatum: | 30.06.2003 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Zu den Indizien, die den Verdacht eines Insidergeschäfts begründen können. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 138/01 |
| Verkündungsdatum: | 30.06.2003 |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung sind Anteile von Wohnungseigentümern, die erschienen, aber nicht stimmberechtigt sind, nicht mitzuzählen. Maßgeblich ist die Lage im Zeitpunkt der jeweiligen Beschlussfassung, nicht nur bei Versammlungseröffnung. Die Beschlussfassung betrifft auch dann die Einleitung eines Rechtsstreits im Sinn von § 25 V WEG, wenn vorprozessuale Maßnahmen wie die Ermächtigung der Verwaltung zur Beauftragung eines Rechtsanwalts für ein Vorgehen gegen einen Wohnungseigentümer beschlossen werden. Entfällt eine zunächst gegebene Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung, die trotz ordnungsgemäßer Eventualeinberufung als Erstversammlung abgehalten wird, ist sie ausdrücklich zu schließen und entsprechend der Einladung neu zu eröffnen. Nur die ausdrücklich als Zweitversammlung eröffnete Eigentümerversammlung ist ohne Rücksicht auf die Höhe der vertretenen Anteile beschlussfähig, ansonsten verbleibt es bei dem Quorum von mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile, die die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer vertreten, gemäß § 25 III WEG. Die fehlende Beschlussfähigkeit einer Versammlung hat nur die Anfechtbarkeit, nicht die Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse zur Folge. Die Ursächlichkeit des Beschlussmangels für den gefassten Beschluss wird vermutet bis zweifelsfrei festgestellt wird, dass der Mangel keinen Einfluss auf das Beschlussergebnis hatte. Entsprechende, vom Tatrichter zu treffende Feststellungen können im Rechtsbeschwerdeverfahren nach Erledigungserklärung nicht nachgeholt werden. Durch die Bestandskraft eines bestätigenden Zweitbeschlusses erledigt sich ein zuvor bereits anhängiges Anfechtungsverfahren hinsichtlich des Erstbeschlusses. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 254/01 |
| Verkündungsdatum: | 30.06.2003 |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Die Beseitigung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Teichanlage kann eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellen, die grundsätzlich nur einstimmig beschlossen werden kann. Sie kann dann als ordnungsgemäße Instandsetzung mit Mehrheit beschlossen werden, wenn aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht die Beseitigung erforderlich wäre und mildere Maßnahmen wie die Absicherung durch eingebrachte Gitter nicht ausreichen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 92/03 |
| Verkündungsdatum: | 26.06.2003 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die Fixierung eines geistig schwer behinderten Betreuten während der regelmäßigen Fahrten von der Wohnstätte zu einer Tagesförderstätte in einem Kleinbus mit einem von ihm selbst nicht zu öffnenden Bauchgurt zusätzlich zum Sicherheitsgurt kann vormundschaftsgerichtlich nicht genehmigt werden, wenn der Transport in die Tagesförderstätte zu einer Verschlechterung des Gesamtzustandes des Betroffenen führt und deshalb seinem Wohl nicht dienen kann. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 415/02 |
| Verkündungsdatum: | 25.06.2003 |
| Rechtsgebiete: | UmwG |
| Leitsatz: | Im Verfahren auf Eintragung der Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG durch Formwechsel hat das Registergericht das völlige Fehlen einer Vermögensaufstellung als Bestandteil des Umwandlungsberichtes ohne entsprechenden Verzicht sämtlicher Gesellschafter der GmbH auch dann zu berücksichtigen, wenn gegen den Gesellschafterbeschluss über den Formwechsel eine Anfechtungsklage innerhalb der gesetzlichen Frist nicht erhoben wurde. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 12 W 60/03 |
| Verkündungsdatum: | 25.06.2003 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Keine Reisekostenerstattung zum auswärtigen Prozessgericht für den "Hausanwalt" eines Wettbewerbsverbandes, weil eingehende Mandantengespräche nicht erforderlich sind. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 8 U 52/03 |
| Verkündungsdatum: | 24.06.2003 |
| Rechtsgebiete: | GG, ZPO |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 274/2002 |
| Verkündungsdatum: | 24.06.2003 |
| Rechtsgebiete: | BGB, GBO |
| Leitsatz: | Die unbeschränkte Beschwerde ist eröffnet für die Verfolgung eines Löschungsantrags, der auf die Nichtexistenz eines eingetragenen Grundschuldgläubigers gestützt wird, weil die Eintragung der Grundschuld insoweit nicht gutglaubensfähig ist. Eine Berichtigung nach § 22 GBO setzt aber voraus, dass sich an die unrichtige Eintragung gutgläubiger Erwerb anschließen kann. Eine Vereinbarung im Sinn des § 1117 Abs. 2 BGB ist nicht gegeben, wenn der Gläubiger nicht am Vertragsschluss beteiligt war und das Grundbuchamt nur zur Aushändigung an den Urkundsnotar ermächtigt wird. Wenn die Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB widerlegt ist, muss der wahre Berechtigte die Löschung einer Grundschuld bewilligen. Die Bewilligung des Buchberechtigten ist nicht ausreichend und wird im Fall des § 1163 Abs. 2 BGB durch die Vorlage des Briefes seitens des Eigentümers ersetzt. Für die Löschung einer mangels Briefübergabe dem Eigentümer zustehenden Grundschuld bedarf es ebenso keiner Voreintragung des Eigentümers wie bei einer aus einer Fremdhypothek oder Fremdgrundschuld hervorgegangenen Eigentümerschuld. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 26 W 24/03 |
| Verkündungsdatum: | 23.06.2003 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Voraussetzung einer Zwangsräumung ist ein gegen beide Ehepartner gerichteter Titel, auch wenn nur einer von ihnen Mieter der zu räumenden Wohnung ist. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 13 U 108/01 |
| Verkündungsdatum: | 18.06.2003 |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsVV |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen, unter welchen der Gesamtvollstreckungsverwalter verpflichtet sein kann, entnommene Vergütungsvorschüsse zurückzuerstatten, wenn er nicht zeitnah zur Beendigung seines Amtes eine ordnungsgemäße Schlussrechnung legt und die Festsetzung seiner Gesamtvergütung verlangt. |
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