Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 05 / 2003

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Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, WpÜG 2/03
Verkündungsdatum:27.05.2003
Rechtsgebiete:WpÜG, VwVfG
Leitsatz:Erachtet ein Aktionär den angebotenen Erwerbspreis in einer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Veröffentlichung einer Angebotsunterlage für zu niedrig, so kann dagegen im Beschwerdeverfahren nach §§ 48 ff WpÜG ein einstweiliger Rechtsschutz mit dem Ziel, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Widerruf der Gestattung und Untersagung der Übernahme zu veranlassen, nicht gewährt werden.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 25 U 73/03
Verkündungsdatum:27.05.2003
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zur Frage, welchen Formerfordernissen ein wirksamer Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist entsprechen muss.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, WpÜG 1/03
Verkündungsdatum:27.05.2003
Rechtsgebiete:WpÜG, VwVfG
Leitsatz:Der Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Beteiligung eines einzelnen Aktionärs am Verfahren des Bieters auf Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (§§ 37, 35 WpÜG) zu verpflichten, kommt nicht in Betracht, weil es nicht hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein Aktionär einen Rechtsanspruch auf Beteiligung an diesem Verfahren hat.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 462/02
Verkündungsdatum:27.05.2003
Rechtsgebiete:BGB, ErbbauVO, GBO
Leitsatz:Die Verlängerung der Laufzeit eines Erbbaurechtes ist als Inhaltsänderung anzusehen, für die nach §§ 11 I 1 ErbbRVO die §§ 876, 877 BGB entsprechend gelten. Ein Berechtigter einer im Rang nach dem Erbbaurecht als Belastung des Erbbaugrundstücks eingetragenen Dienstbarkeit muss einer Verlängerung des Erbbaurechtes zustimmen, wenn er nach § 19 GBO in seinem materiellen Recht betroffen ist. Das ist dann der Fall, wenn nach § 1 Abs. 2 ErbbRVO sich der Benutzungsumfang auch auf die nicht zu bebauende Fläche des Erbbaugrundstücks erstreckt, was bei der Bestellung eines Erbbaurechts zur Betreibung eines Supermarktes anzunehmen ist. Im Fall dieser (stillschweigenden) Erstreckung des Benutzungsumfangs auf das gesamte Erbbaugrundstück werden nachrangig bestellte Grunddienstbarkeiten wie z. B. Geh- und Fahrtrechte erst nach Erlöschen des Erbbaurechtes als Belastung des Erbbaugrundstücks wirksam. In der bei einer Verlängerung des Erbbaurechtes später eintretenden Wirksamkeit seines Rechtes liegt die eine Zustimmungspflicht begründende Beeinträchtigung des aus der Grunddienstbarkeit Berechtigten.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 61/03
Verkündungsdatum:26.05.2003
Rechtsgebiete:FGG, UmwG
Leitsatz:Nach Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers kommt eine Löschung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers weder wegen eines möglichen vorausgegangen Verstoßes gegen die Verfahrensvorschriften über die Registersperre nach § 16 Abs. 2 UmwG noch wegen geltend gemachter materieller Mängel des Verschmelzungsbeschlusses in Betracht.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 409/02
Verkündungsdatum:20.05.2003
Rechtsgebiete:BGB, WEG
Leitsatz:Zur Frage der Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts. Zur Sondernutzung zugewiesene Flächen bleiben grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, so dass in der Regel die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 5 U 230/01
Verkündungsdatum:20.05.2003
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Dem Leasingvertrag mit dem gutgläubigen Leasinggeber fehlt nicht die Geschäftsgrundlage, wenn der Kaufvertrag, in den die Leasinggeber hat eintreten wollen, im Zusammenwirken zwischen Lieferant und Leasingnehmer nicht oder nur zum Schein geschlossen worden ist ("FlowTex").
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 169/03
Verkündungsdatum:20.05.2003
Rechtsgebiete:GBO, WEG
Leitsatz:Bei einem Verstoß des Grundbuchamts gegen eine Verfügungsbeschränkung nach § 12 WEG steht den anderen Wohnungseigentümern kein Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB zu. Dementsprechend sind sie auch nicht beschwerdebefugt für eine Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs nach §§ 71 Abs. 2 Satz 2, 53 Abs. 1 Satz 1 GBO gegen die Eintragung des Erwerbers als Eigentümer.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 161/03
Verkündungsdatum:20.05.2003
Rechtsgebiete:FGG, GG
Leitsatz:Von der Bekanntgabe der Entscheidungsgründe an den Betroffenen darf in Betreuungsverfahren nur in eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen werden. Die Befürchtung des behördlichen Sachverständigen, das Vertrauensverhältnis des Betreuten zum sozial-psychiatrischen Dienst könne gestört werden, reicht hierzu nicht aus.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 131/03
Verkündungsdatum:19.05.2003
Rechtsgebiete:WEG, FGG
Leitsatz:Die Beschwerdeeinlegung in einem WEG-Verfahren kann per Telefax in der Form der Telekopie wirksam erfolgen. Eingangszeitpunkt ist dann der Zeitpunkt des Ausdrucks durch das Empfängergerät, unabhängig von den Dienststunden und einem aufgestempelten Entnahmezeitpunkt.
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