Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 04 / 2003

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Insgesamt sind 36 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 119/03
Verkündungsdatum:30.04.2003
Rechtsgebiete:FGG
Leitsatz:Die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde ist nicht unverschuldet, wenn ein geschäftserfahrener Aktionär und früherer Vorstandsvorsitzender es in einem Verfahren betreffend die gerichtliche Abberufung von Liquidatoren einer Aktiengesellschaft unterlässt, sich alsbald nach Zustellung einer Beschwerdeentscheidung über Form und Frist des von ihm beabsichtigten Rechtsmittels zu informieren.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 1 W 24/03
Verkündungsdatum:30.04.2003
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter ist die Kammer oder der Senat in vollständiger Besetzung berufen, auch wenn die Sache dem Einzelrichter zu alleiniger Entscheidung übertragen war.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 9 U 93/02
Verkündungsdatum:29.04.2003
Rechtsgebiete:HWiG, VerbrKrG
Leitsatz:Beim finanzierten Immobilienerwerb liegt grundsätzlich keine wirtschaftliche Einheit zwischen Kauf- und Darlehensvertrag vor. Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn beide Verträge durch den gleichen Strukturvertrieb vermittelt wurden. Ist ein Verbraucherkreditvertrag nach dem HTWG widerrufen worden, ist der Darlehensnehmer grundsätzlich auch dann verpflichtet, an den Darlehensgeber die ausgezahlte Valuta zurückzuzahlen, wenn diese auf seine Weisung hin an einen Dritten geflossen ist.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 422/02
Verkündungsdatum:28.04.2003
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Ist die Feststellung über die Berufsmäßigkeit bei der Bestellung eines Berufsbetreuers versehentlich unterblieben, so ist diese Entscheidung von Amts wegen oder auf Antrag des Betreuers nachzuholen. Erst danach kann über den Vergütungsantrag oder ein Rechtsmittel im Vergütungsfestsetzungsverfahren entschieden werden. In diesen Fällen beginnt die Ausschlussfrist des § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB erst mit der Wirksamkeit der nachgeholten Feststellung über die Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung zu laufen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 12 U 40/03
Verkündungsdatum:28.04.2003
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die Unwirksamkeit des Ausschlusses eines BGB-Gesellschafters kann nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft nicht inzidenter im Wege der einstweiligen Verfügung gegen Geschäftsführungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 7 W 29/02
Verkündungsdatum:25.04.2003
Rechtsgebiete:BGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 3 Ws 410/03
Verkündungsdatum:24.04.2003
Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Bestehen Zweifel an der Tragfähigkeit des erstatteten Prognosegutachtens und werden deshalb ein Zusatzgutachten eines weiteren Sachverständigen und sodann ein dessen Erkenntnisse einbeziehendes abschließendes Gutachten des mit der Prognoseerteilung beauftragten Gutachters eingeholt, so ist eine erneute mündliche Anhörung de(s)(r) Sachverständigen gem. § 454 I 3 StPO geboten, sofern die Beteiligten auf sie nicht gem. § 454 II 7 StPO verzichtet haben.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 8/03
Verkündungsdatum:23.04.2003
Rechtsgebiete:GBO, BGB
Leitsatz:1) Im Berichtigungsverfahren nach § 22 GBO sind das Grundbuchamt ebenso wie die Rechtsmittelinstanzen hinsichtlich der Eintragung des Erben als Eigentümer und die damit verbundene Eintragung eines Nacherben an den die Eintragungsgrundlage für eine Grundbuchberichtigung auf Grund eines Erbfalls bildenden Erbschein gebunden.

2) Dies gilt auch insoweit, als in dem Erbschein nach der Ergänzungsvorschrift des § 2106 BGB als Zeitpunkt des Eintritts der Nacherbfolge der Tod der Vorerbin enthalten ist, obwohl darüber in dem maßgeblichen notariellen Testament keine Bestimmung enthalten ist.

Der Senat folgt der allgemeinen Auffassung, das § 2109 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB auch dann zur Anwendung kommt, wenn der Eintritt des Nacherbfalls nicht ausdrücklich kraft testamentarischer Anordnung, sondern kraft der Ergänzungsvorschrift des § 2106 BGB an den Tod des Vorerben geknüpft ist.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 77/03
Verkündungsdatum:22.04.2003
Rechtsgebiete:WEG, GG
Leitsatz:Einstweilige Anordnungen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren und Beschlüsse, die eine einstweilige Anordnung aufheben, ergänzen, ändern oder außer Vollzug setzen oder umgekehrt dies ablehnen, sind nicht selbständig anfechtbar. Durch die Behauptung der Verletzung von Verfahrensgrundrechten, insbesondere der Verletzung rechtlichen Gehörs, wird kein Rechtsmittel eröffnet, das nach der Verfahrensordnung nicht gegeben wäre.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, WpÜG-Owi 3/02
Verkündungsdatum:22.04.2003
Rechtsgebiete:WpÜG, OwiG
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