Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 02 / 2003

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Insgesamt sind 43 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 5 UF 166/02
Verkündungsdatum:27.02.2003
Rechtsgebiete:HausratsVO
Leitsatz:1) Der Familienrichter hat vorab zu prüfen, ob eine Einigung dera Ehegatten über die Nutzung der Ehewaohnung nach der Scheidung vorliegt, bevor er nach § 1 HausratsVO tätig werden kann.

2) Eine Einigung kann auch in konkludentem Verhalten der Eheleute gesehen werden.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 2 W 2/03
Verkündungsdatum:27.02.2003
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zu den zumutbaren Anforderungen an den Kläger zur Ermittlung einer zustellungsfähigen Adresse des Beklagten vor Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Klageschrift.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 3 Ws 234/03
Verkündungsdatum:27.02.2003
Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:1. Soweit es sich bei den Beweisstücken im Sinne des § 147 I 1 2. Alternative um Urkunden und Schriftstücke handelt, ist dem Verteidiger - soweit dies technisch möglich ist - Gelegenheit zu geben, von diesen Ablichtungen zu erstellen.

2. Wird dies vom Vorsitzenden nach der Eröffnung des Hauptverfahrens versagt, steht diese Entscheidung in einem engen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung und unterliegt deshalb nach § 305 S. 1 StPO nicht der Beschwerde (im Anschluss an Senat in NStZ-RR 2001, 374 unter Aufgabe der Auffassung in StV 2002, 611 ff.).
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 4 W 52/02
Verkündungsdatum:26.02.2003
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Eine Verpflichtung der Parteien, Nachforschungen hinsichtlich der Unabhängigkeit des Sachverständigen anzustellen, bei deren Versäumung das Ablehnungsrecht verloren geht, besteht nicht. Die Parteien dürfen sich darauf verlassen, dass das Gericht in pflichtgemäßer Ausübung seines Ermessens einen neutralen Gutachter bestellt.

2. Länger andauernde geschäftliche Beziehungen zwischen einem Sachverständigen und einer Partei in Verbindung mit der Drittmittelfinanzierung eines Forschungsprojekts des Sachverständigen durch diese Partei können aus Sicht der Gegenpartei eine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 25 U 199/02
Verkündungsdatum:26.02.2003
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 5 UF 146/00
Verkündungsdatum:25.02.2003
Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Leitsatz:1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners wird der anhängige Unterhaltsprozeß hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Eröffnung fälligen Ansprüche unterbrochen. Das laufende Einkommen des Schuldners wird nur insoweit erfasst, als dieses den Pfändungsfreibetrag des § 850 c ZPO übersteigt (§§ 35, 36 InsO).

2) Der laufende Unterhalt ist ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens an dem insolvenzfreien Teil des Einkommens zu orientieren. Die Änderung der Einkommensverhältnisse aufgrund der Eröffnung ist bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen, weil sich dieser nach den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien richtet.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 1 WF 17/03
Verkündungsdatum:25.02.2003
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Leitsatz:1) Hängt die Aussicht der Rechtsverfolgung von der Beantwortung einer in der Rechtsprechung umstrittenen und höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfrage ab, darf PKH nicht mangels Erfolgsaussicht verweigert werden.

2) Zur unterhaltsrechtlichen Vertretungsbefugnis eines Elternteils, der nur geringfügig überwiegend die Betreuung des Kindes wahrnimmt.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 25 W 89/02
Verkündungsdatum:25.02.2003
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Die in § 890 ZPO vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen enthalten auch strafrechtliche Elemente, dürfen daher auch nur bei Verschulden des Schuldners in Bezug auf eine klare, tatbestandlich zuvor festbestimmte Verhaltenspflicht verhängt werden. Wird durch eine Unterlassungsverfügung Werbung mit "Festpreisen" untersagt, verstoßen Werbeanzeigen ohne "Festpreise" nicht gegen die Verfügung. Zwar darf der Wortlaut der Verfügung nicht durch unredliche Tricks umgangen werden, doch stehen Werbeanzeigen, in denen mit "ab..."- Preisen geworben wird, einer Festpreiswerbung nicht gleich, wenn die "ab..."- Preise im Einzelfall real sind.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 5 UF 146/02
Verkündungsdatum:25.02.2003
Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Leitsatz:1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners wird der anhängige Unterhaltsprozeß hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Eröffnung fälligen Ansprüche unterbrochen. Das laufende Einkommen des Schuldners wird nur insoweit erfasst, als dieses den Pfändungsfreibetrag des § 850 c ZPO übersteigt (§§ 35, 36 InsO).

2) Der laufende Unterhalt ist ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens an dem insolvenzfreien Teil des Einkommens zu orientieren. Die Änderung der Einkommensverhältnisse aufgrund der Eröffnung ist bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen, weil sich dieser nach den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien richtet.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 489/02
Verkündungsdatum:24.02.2003
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Bei einer ungeteilten Erbengemeinschaft hat der einzelne Miterbe gegen den Willen der anderen Miterben Miterben keinen Anspruch auf Auszahlung eines Kaufpreisanteils hinsichtlich eines von der Erbengemeinschaft aus der Erbmasse verkauften Grundstücks.
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