Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 01 / 2003

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Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 173/02
Verkündungsdatum:31.01.2003
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die Aufschrift "Mutti" auf der Vorderseite des das Testament enthaltenden Briefumschlags stellt Keine die letztwillige Verfügung abschließende Unterschrift dar.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 19 U 178/02
Verkündungsdatum:31.01.2003
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt grundsätzlich von Umständen unberührt, die lediglich die Leistungspflichten aus dem vermittelten Vertrag wieder beseitigen (nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder einverständliche Vertragsaufhebung).
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 2 U 35/02
Verkündungsdatum:31.01.2003
Rechtsgebiete:ZPO, BGB, GG, StVZO, EinlALR
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 6 W 137/02
Verkündungsdatum:30.01.2003
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Im Rahmen einer nach § 269 III 3 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung können dem Beklagten die Kosten nur dann aus Billigkeitsgründen auferlegt werden, wenn mit den Mitteln, die in diesem Verfahren zur Verfügung stehen, festgestellt werden kann, dass das Klagebegehren ursprünglich gerechtfertigt war.

2. Wie bei § 91 a ZPO kann bei der Entscheidung nur dasjenige tatsächliche Vorbringen zugrunde gelegt werden, welches bis zum Zeitpunkt der Klagerücknahme in das Verfahren eingeführt worden ist.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 3 U 4/99
Verkündungsdatum:30.01.2003
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Werden Ansprüche wegen gesundheitlicher Schäden infolge Einwirkung chemischer Ausdünstungen (hier: Holzschutzmittel) geltend gemacht, so trägt der Geschädigte die Beweislast dafür, dass sein Schaden durch einen objektiven Mangel des Produkts ausgelöst worden ist.

2. Dazu gehört der Nachweis, dass die Giftstoffkonzentration in der Raumluft des mit Holzschutzmittel behandelten Hauses über den vom Bundesgesundheitsamt für zulässig erachteten Grenzwerten lag.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 10/03
Verkündungsdatum:30.01.2003
Rechtsgebiete:FEVG
Leitsatz:1) Der betroffene Ausländer ist auch im Beschwerdeverfahren mündlich anzuhören.

2) Die Ausländerbehörde muss das Abschiebungshaftverfahren mit der gebotenen Beschleunigung betreiben.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 5 UF 156/97
Verkündungsdatum:29.01.2003
Rechtsgebiete:BGB, BeamtVG
Leitsatz:1) Aufgrund des Versorgungsänderungsgesetzes vom 20.01.2001 ist bei der berechnung des Ausgleichsbetrags gem. § 1587 b Abs. 2 BGB der gekürzte Ruhegehaltssatz heranzuziehen. Die Differenz zwischen übergansweise gezehlten Bezügen und der später zu zahlenden Versorgung unterfällt als degressiver Bestandteil der Versorgung nicht dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

2) Bei der Berechnung des Werts der Versorgung ist für die Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) der aktuelle Betrag zugrunde zu legen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 167/02
Verkündungsdatum:28.01.2003
Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:Die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch einen Scheinverwalter führt nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse. Dies gilt sowohl für den Einberufungsmangel infolge Beendigung des Verwalteramtes als auch bei noch fehlender Bestellung eines als Verwalter in Aussicht Genommenen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 5 U 129/01
Verkündungsdatum:28.01.2003
Rechtsgebiete:HGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 5 WF 210/02
Verkündungsdatum:27.01.2003
Rechtsgebiete:EGBGB
Leitsatz:Art. 8 Abs. 3 des Niederlassungsabkommens zwischen dem Iran und dem Deutschen Reichverdrängt gemäß Art 3 Abs. 2 S. 1 EGBGB den Art. 17 EGBGB, mit der Folge, daß auch die Scheidungsfolgen nach iranischem Recht zu beurteilen sind, das aber den Versorgungsausgleich nicht kennt.
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