Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 10 / 2002
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Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 1 U 63/01 |
| Verkündungsdatum: | 31.10.2002 |
| Rechtsgebiete: | BGB, AGBG |
| Leitsatz: | Nach § 651 a Abs. 4 S. 1 BGB kommt eine Erhöhung des Reisepreises nur dann in Betracht, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist. Wird der Kunde in einer derartigen Klausel nicht in die Lage versetzt, die Preiserhöhung nach Grund und Höhe nachzuvollziehen, liegt ein Verstoß gegen § 9 a AGBG vor (Anschluss an OLG Düsseldorf RRa 2002, 32f), BGB, § 651 a Abs. 4 S. 1, AGBG § 9. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 316/01 |
| Verkündungsdatum: | 31.10.2002 |
| Rechtsgebiete: | GBO, ZPO |
| Leitsatz: | Für den Unrichtigkeitsnachweis hinsichtlich des Mitgliederbestandes einer BGB-Gesellschaft, deren Gesellschafter als gesamthänderische Grundstückseigentümer eingetragen sind, nach Kündigung eines Gesellschafters und Fortsetzung durch die übrigen Gesellschafter ist grundsätzlich die Vorlage des Gesellschaftsvertrages in der Form des § 29 GBO erforderlich. Im Fall einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, dass bei Kündigung eines Gesellschafters die übrigen Gesellschafter zur Fortsetzung berechtigt sein sollen, braucht der ausscheidende Gesellschafter nicht an dem Fortsetzungsbeschluss beteiligt zu werden. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 25 W 71/02 |
| Verkündungsdatum: | 30.10.2002 |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Leitsatz: | Der Streitwert der Vollstreckungsgegenklage richtet sich gem. § 3 ZPO nach dem vom Kläger erstrebten Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung; er wird ausschließlich vom Kläger bestimmt und ist auf den Zeitpunkt der Erhebung der Vollstreckungsgegenklage zu beziehen. Grundsätzlich ist der Streitwert der Betrag, der in dem angegriffenen Titel bezeichnet wird; Teilbeträge der titulierten Summe sind nur dann maßgebend, wenn sich aus Klageantrag oder -begründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung nur wegen eines Teilbetrages für unzulässig erklärt werden soll. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 25 W 67/02 |
| Verkündungsdatum: | 30.10.2002 |
| Rechtsgebiete: | EuGVÜ |
| Leitsatz: | Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Klage auf Auszahlung versprochener Gewinne gegen eine in den Niederlanden residierende Firma nach Art. 13 I Nr. 3 EuGVÜ. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 24 U 158/01 |
| Verkündungsdatum: | 29.10.2002 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Wird dem auf Eigentum gestützten Herausgabeanspruch im wesentlichen ein (Werkunternehmer-) Pfandrecht entgegen gehalten, dann bestimmt die Höhe der dieses Pfandrecht begründeten (Werklohn-) Forderung den Streitwert des Herausgabeanspruchs. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 1 U 67/01 |
| Verkündungsdatum: | 28.10.2002 |
| Rechtsgebiete: | BGB, BRAO |
| Leitsatz: | Für die Verjährung von Ansprüchen eines Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt aus dem Gesichtspunkt einer unerlaubten Handlung (Untreue durch Einbehalt eines Versteigerungserlöses) gilt § 852 BGB und nicht die für den geschädigten Mandanten überaus strenge Regelung des § 51 b BRAO. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 390/02 |
| Verkündungsdatum: | 28.10.2002 |
| Rechtsgebiete: | KostO, ZPO, GG |
| Leitsatz: | Über die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 156 Abs. 2 Satz 2 KostO entscheidet allein das Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen, Zulassung und Nichtzulassung sind nicht selbständig anfechtbar. Für die Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit reicht es nicht aus, dass Auslegungsregeln verletzt sein sollen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 16 U 52/02 |
| Verkündungsdatum: | 24.10.2002 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Eine durch Regen hervorgerufene Nässe auf Fliesen eines Weges und die daraus resultierende Rutschigkeit stellt eine übliche erkennbare Begleiterscheinung dar, sodass ein Ausrutscher grundsätzlich zum privaten Unfall- und Verletzungsrisiko des Reisenden gehört. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 24 U 15/00 |
| Verkündungsdatum: | 23.10.2002 |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GKG |
| Leitsatz: | 1. Eine Klageerweiterung im Verlaufe der Instanz erhöht den Streitwert; § 15 GKG gilt insoweit nicht.
2. Korrigiert der Kläger im Verlaufe der Instanz den von ihm gestellten unbezifferten Zahlungsantrag nach oben, so liegt hierin eine Klageerweiterung.
3. Der auf Feststellung der Ersatzpflicht für die Vergangenheit und die Zukunft gerichtete Antrag kann sich ungeachtet der Anordnung des § 15 GKG dann im Instanzverlauf inflationsbedingt in seinem Wert erhöhen, wenn das Verfahren durch exorbitante Dauer gekennzeichnet ist, ZPO § 3, GKG § 15. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 2 WF 326/02 |
| Verkündungsdatum: | 23.10.2002 |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Die Beschwerde gegen eine Zwangsgeldandrohun´g kann nur in Ausnahmefällen erfolgreich sein, wenn sie für den Betroffenen herabsetzend oder ehrenrührig ist. |
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