Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 09 / 2002
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Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 4 WF 76/02 |
| Verkündungsdatum: | 30.09.2002 |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BSHG |
| Leitsatz: | Allein die Tatsache, daß die Antragstellerin das Guthaben zur Alterssicherung vorgesehen hat, führt nicht dazu, daß es als Schonvermögen außer Ansatz bleiben müsste; eine Härte iSv §§ 115 Abs. 2, 88 Abs. 3 S. 1 und 2 BSHG kann erst angenommen werden, wenn bei Heranziehung der Beträge eine angemessene Alterssicherung überhaupt erschwert würde. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 1 Ss 49/02 |
| Verkündungsdatum: | 27.09.2002 |
| Rechtsgebiete: | StPO, BtMG, GVG |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen der Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch. Auf die Feststellung der Wirkstoffmengen kann für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafe in dem Betäubungsmittelstrafrecht nicht verzichtet werden. Zur Nichtberücksichtigung eines Brechmitteleinsatzes als strafmildernd. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 5 U 65/02 |
| Verkündungsdatum: | 27.09.2002 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Ein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist besteht nicht, wenn der Vorsitzende den Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist abgelehnt hat, weil dem Antrag auch nicht im Wege der Auslegung zu entnehmen war, bis zu welchem Fristende die Verlängerung begehrt wurde.
2. Die Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist ist nicht gerechtfertigt, wenn der Antrag auf Verlängerung der Frist zwar einen rechtfertigenden erheblichen Grund angeführt hat, der im Allgemeinen die Verlängerung der Frist erwarten ließ, die geltend gemachten Gründe jedoch nicht vorlagen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 7 U 120/97 |
| Verkündungsdatum: | 25.09.2002 |
| Rechtsgebiete: | MB/KK 76 |
| Leitsatz: | Die Kosten für eine stationäre Elektro-Akupunktur-Diagnostik und -Therapie nach Voll wegen eines Ekzems an der gesamten Körperoberfläche sind im Rahmen einer privaten Krankheitskostenversicherung nicht erstattungsfähig. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 7 U 206/01 |
| Verkündungsdatum: | 25.09.2002 |
| Rechtsgebiete: | VVG, AKB, ZPO |
| Leitsatz: | Es ist mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einer Vortäuschung des Versicherungsnehmers auszugehen, wenn er keinen plausiblen Grund dafür angeben kann, dass er kurz vor der angeblichen Entwendung des versicherten Fahrzeugs noch ein Wertgutachten hat anfertigen lassen, obwohl der Erwerb des Fahrzeugs bereits fünf Jahre zurücklag. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 17 Sch 3/01 |
| Verkündungsdatum: | 25.09.2002 |
| Rechtsgebiete: | DIS-Schiedsgerichtsordnung |
| Leitsatz: | Zum Einwand der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 12 W 145/02 |
| Verkündungsdatum: | 25.09.2002 |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Leitsatz: | Zum Begriff der Erörterung im Sinne von § 31 I Nr. 4 BRAGO: Die Erörterung verlangt vom Rechtsanwalt weder eine Argumentation noch eine Verhandlungstätigkeit. Hat das Gericht bereits deutlich gemacht, aus welchen Gründen es die Rechtsauffassung einer Partei für richtig hält, wäre es überflüssige Förmelei, von der begünstigten Partei die Wiederholung der Argumente des Gerichts zu fordern. Folglich verdient der Rechtsanwalt, dessen Obsiegen sich abzeichnet, die Erörterungsgebühr schon dadurch, dass er der Argumentation des Gerichts zum Zwecke der Prüfung, ob Anlass für weitere Ausführungen seinerseits besteht, folgt. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 2 WF 212/02 |
| Verkündungsdatum: | 24.09.2002 |
| Rechtsgebiete: | ZuSEG |
| Leitsatz: | Zu der Begründungspflicht im Falle der Absetzung von angemeldeten Kosten des Verfahrenspflegers gehört es, daß im einzelnen angegeben wird, welche Position abgesetzt wird und warum. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 5 UF 191/01 |
| Verkündungsdatum: | 19.09.2002 |
| Rechtsgebiete: | HausratsVO |
| Leitsatz: | Bei einem Prozesskostenhilfeantrag für ein Rechtsmittel gegen ein Verbundurteil muss erkennbar sein inwieweit dieses angegriffen werden soll. Der Wert des Beschwerdegegenstandes nach § 14 Hausrats VO bemisst sich wie nach dem Unterschied zwischen dem in der Vorinstanz gestellten Antrag und dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung, wobei der Verkehrswert der Hausratsgegenstände maßgeblich ist. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 26 W 85/02 |
| Verkündungsdatum: | 19.09.2002 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Der zur Unterlassung bestimmter Äußerungen verurteilte Schuldner muss auch dafür Sorge tragen, dass die Äußerung unverzüglich aus seiner Internetseite entfernt wird und dies auch persönlich überwachen. Insoweit ist er aufgrund des Unterlassungstitels zu positivem Tun verpflichtet. |
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