Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 07 / 2002
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Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 3 Ws 792/02 |
| Verkündungsdatum: | 31.07.2002 |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | Besteht ein erhöhter Fluchtanreiz, ist es nicht ermessensfehlerhaft, dem Sicherheitsinteresse dem Interesse eines Strafgefangenen am Fortbestand seiner Arbeitsmöglichkeit und Verbleiben in einer familiennäheren Anstalt durch Verlegung in eine Haftanstalt mit höherer Sicherheitsstufe den Vorrang einzuräumen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 192/01 |
| Verkündungsdatum: | 25.07.2002 |
| Rechtsgebiete: | GBO, BGB |
| Leitsatz: | Für die Wirksamkeit der Einlegung einer weiteren Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts ist die Aufnahme der Begründung in das Protokoll selbst nicht erforderlich.Zur Einlegung der beschränkten Beschwerde gegen eine Eintragung oder Löschung im Grundbuch ist nur derjenige berechtigt, dem im Fall der Unrichtigkeit des Grundbuchs ein Anspruch nach § 894 BGB zustehen würde, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müsste.Für die Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruchs nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO ist die Information des Grundbuchamts zur Zeit der Eintragung maßgeblich.Das Grundbuchamt hat nach § 20 GBO lediglich die verfahrensrechtliche Eignung, nicht jedoch die materiellrechtliche Wirksamkeit der erklärten Auflassung zu überprüfen. Zweifeln wegen einer erforderlichen Zustimmung des Ehegatten nach § 1365 Abs. 1 BGB hat das Grundbuchamt nur nachzugehen, wenn sie auf konkreten Anhaltspunkten beruhen oder bei positiver Kenntnis von der Notwendigkeit der Zustimmung. Die Eingehung von Zahlungsverpflichtungen durch einen Grundstückskaufvertrag fällt nicht unter § 1365 BGB. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 3 Ws 704/02 |
| Verkündungsdatum: | 23.07.2002 |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Leitsatz: | Die neben einer verhängten Freiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit an die Stelle einer Geldstrafe tretende Ersatzfreiheitsstrafe kann nicht in eine (neue) Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen werden (StGB §§ 43, 53 Abs. 2 Satz 2). |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 456/01 |
| Verkündungsdatum: | 22.07.2002 |
| Rechtsgebiete: | GBO |
| Leitsatz: | Soll im Grundbuch ein Wechsel im Bestand einer BGB-Gesellschaft auf Grund einer Berichtigungsbewilligung des Betroffenen eingetragen werden, muss die Bewilligung selbst die schlüssige Darlegung derjenigen Rechtsvorgänge enthalten, die das Grundbuch unrichtig gemacht haben sollen (hier der Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer aufschiebend bedingten Abtretung eines Gesellschaftsanteils). |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 3 Ws 737/02 |
| Verkündungsdatum: | 19.07.2002 |
| Rechtsgebiete: | StrEG, StPO |
| Leitsatz: | Dritte, die durch den Vollzug der Strafverfolgungsmaßnahmen gegen einen Beschuldigten wirtschaftliche Nachteile erleiden, sind grundsätzlich nicht nach den Bestimmungen des StrEG entschädigungsberechtigt, sondern müssen ihre Ansprüche im Zivilrechtsweg geltend machen (StrEG § 2). |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 241/02 |
| Verkündungsdatum: | 19.07.2002 |
| Rechtsgebiete: | BVormVG |
| Leitsatz: | Der erfolgreiche Abschluss an der Hedwig-Heyl-Schule (Fachschule für Heilpädagogik) zur staatlich anerkannten Heilpädagogin vermittelt Fachkenntnisse, die einer abgeschlossenen Fachhochschulausbildung vergleichbar sind und die Eingruppierung in die Vergütungsstufe des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG rechtfertigen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 451/01 |
| Verkündungsdatum: | 18.07.2002 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Bei größeren Vermögen kann eine Geldanlage in einem offenen Immobilienfond nach § 1811 BGB genehmigungsfähig sein. Die Entscheidung erfordert eine umfassende Prüfung der Vor- und Nachteile, die an den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ausgerichtet sein muss. Dabei ist auch die den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entsprechende Streuung auf mehrere Anlageformen zu berücksichtigen. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 23 W 53/02 |
| Verkündungsdatum: | 17.07.2002 |
| Rechtsgebiete: | SchGV, ZPO |
| Leitsatz: | Zum Streit von zwei Fußballvereinen (Eintracht Frankfurt/Spielvereinigung Unterhaching) um die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 1 UFH 10/02 |
| Verkündungsdatum: | 17.07.2002 |
| Rechtsgebiete: | ZPO, EG-VO Nr. 1347/2000, AVAG |
| Leitsatz: | 1) Ein Verweisungsbeschluß, der auf eindeutigem Rechtsirrtum beruht, ist nicht bindend.
2) Die Zuständigkeit des Amtsgerichts nach Art. 22 EG-VO Ehesachen (Nr. 1347/2000) gilt nicht für im Verbund mitgeregelte Unterhaltsansprüche. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 1 U 70/02 |
| Verkündungsdatum: | 17.07.2002 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Eine auffällige Häufung von Mängeln im Zusammenhang mit der Wahrung einer Rechtsmittelbegründungsfrist führt zur Ablehnung der Wiedereinsetzung. |
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