Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 06 / 2002
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Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 5 U 216/98 |
| Verkündungsdatum: | 29.06.2002 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Hat der Beklagte das Bestehen einer inländischen Niederlassung arglistig vorgespiegelt, dann kann er sich im Prozess nicht auf das Nichtbestehen der Niederlassung und das Fehlen der Voraussetzungen des § 21 ZPO berufen.
2. Derjenige, der sich nach außen hin als Gewerbetreibender ausgibt und den Rechtsschein hervorruft, er unterhalte als solcher ein besonderes Geschäftslokal muss dorthin gerichtete Zustellungen jedenfalls dann gegen sich gelten lassen wenn Empfangseinrichtungen für den Betreffenden unter der egebenen Anschrift tatsächlich vorhanden sind. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 13 U 257/99 |
| Verkündungsdatum: | 26.06.2002 |
| Rechtsgebiete: | HGB |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 7 U 194/01 |
| Verkündungsdatum: | 26.06.2002 |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Leitsatz: | Kommt es nach einem Rotlichtverstoß auf der Kreuzung zu einer Kollision, vermag die Feststellung eines so genannten "Augenblicksversagens" oder die Ortsunkenntnis des Fahrers allein noch nicht, den Schuldvorwurf (grob fahrlässiges Herbeiführen des Versicherungsfalles) zu setzen, VVG § 61. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 5 UF 247/00 |
| Verkündungsdatum: | 21.06.2002 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Ist ein Elternteil über Jahre hinweg zur Förderung des Umgangs des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht in der Lage, kann sich darin ein kindeswohlgefährdendes Eignungsdefizit offenbaren, dem mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen ist. Als solche Maßnahme kommt auch eine Teilentziehung der elterlichen Sorge (§ 1666 BGB) und die Errichtung einer Umgangspflegschaft in Betracht. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 2 Ws 36/02 |
| Verkündungsdatum: | 19.06.2002 |
| Rechtsgebiete: | AktG, StPO, StGB, HGB |
| Leitsatz: | Bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung des § 400 Abs. 1 Ziff. 1 AktG ist die objektive Falschangabe in einem Aktionärsbrief nicht mehr tatbestandsmäßig, wenn es ihr an der erforderlichen Schädlichkeit oder Gefährlichkeit für die Aktionäre fehlt, weil eine unzutreffende Darstellung für deren Vermögensdispositionen irrelevant ist (AktG § 400 Abs. 1 Ziff. 1) |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 1 U 57/01 |
| Verkündungsdatum: | 17.06.2002 |
| Rechtsgebiete: | SGB X |
| Leitsatz: | Nach § 115 SGB X kann nur der Anspruch auf Arbeitsentgelt für nichtselbständige Arbeit auf den Sozialversicherungsträger übergehen. Zu den Voraussetzungen der Arbeitnehmereigenschaft i.S. des § 115 SGB X. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 13 U 132/97 |
| Verkündungsdatum: | 12.06.2002 |
| Rechtsgebiete: | AMG, ZPO, StPO |
| Leitsatz: | Zur Haftung des Arztes und Krankenhausträgers, wenn ein Patient kurz nach einer unter Narkose vorgenommenen Darmspiegelung PKW fährt und einen schweren Unfall erleidet. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 20 W 145/2002 |
| Verkündungsdatum: | 10.06.2002 |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Leitsatz: | Wird eine nach vorausgegangenen Pfandfreigaben nur noch auf einem bzw. allen restlichen Wohnungseigentumsanteilen lastende Globalgrundschuld gelöscht, so entsteht eine Löschungsgebühr nach § 68 Satz 1 Halbsatz 1 KostO nach dem vollen Nennbetrag der Grundschuld, eine Begrenzung des Geschäftswerts auf den Wert des Wohnungseigentums findet nicht statt. Es ist auch nicht ein Viertel der vollen Gebühr wie bei einer Haftentlassung anzusetzen, da es sich um eine Löschung handelt, weil das Gesamtrecht an keinem anderen Pfandobjekt weiter bestehen bleibt.Dies gilt sowohl bei Antragstellung durch den Ersteller, als auch den Erwerber, der die Löschungskosten übernommen hat. |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 3 WF 223/01 |
| Verkündungsdatum: | 06.06.2002 |
| Rechtsgebiete: | ZPO, KindUG |
| Leitsatz: | Änderung der Senatsrechtsprechung zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Antragstellers |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 5 UF 187/01 |
| Verkündungsdatum: | 05.06.2002 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Auch die Ersetzung der Einwilligung in die Voranstellung oder die Anfügung des Namens kommt nur in Betracht, wenn die Voranstellung oder Anfügung des Namens erforderlich ist. Ein geringeres Maß der Erforderlichkeit als bei der Namensänderung ist nicht angeordnet. |
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