Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 05 / 2002

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Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 132/02
Verkündungsdatum:27.05.2002
Rechtsgebiete:KostO, FGG, ZPO
Leitsatz:In einem Notarkostenbeschwerdeverfahren haben auswärtige Kostenschuldner, bei denen es sich um juristische Laien handelt, einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen im Beweisaufnahmetermin aufgetretenen Unterbevollmächtigten in Höhe der ersparten Kosten für eine Informationsreise.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 5 W 4/02
Verkündungsdatum:24.05.2002
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Die Entscheidung des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen ohne Handelsrichter stellt keine Einzelrichterentscheidung i. S. des § 568 S. 1 ZPO dar. Die ordnungsgemäße Durchführung eines Abhilfeverfahrens bildet keine Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren. Ein Verstoß gegen das Willkürverbot begründet nicht automatisch die Besorgnis der Befangenheit
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 16 U 182/01
Verkündungsdatum:23.05.2002
Rechtsgebiete:InsO, SGB IV, StGB, BGB, EGBGB, ZPO
Leitsatz:1. § 88 InsO gilt nur für Sicherungsrechte, nicht für Maßnahmen, die unmittelbar zur Befriedigung des Gläubigers führen.

2. Auch bei Leistungen des Schuldners zur Abwendung der Zwangsvollstreckung handelt es sich um inkongruente Rechtshandlungen im Sinne von § 131 InsO.

3. Ein für erledigt erklärter Insolvenzantrag kann keine Grundlage für eine Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners innerhalb der kritischen Phase aufgrund des § 139 Abs. 2 InsO sein.

4. Im Rahmen des § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO hat der Anfechtungsgegner, der sich auf Wegfall der Zahlungsunfähigkeit beruft, nachzuweisen, dass der Insolvenzschuldner seine Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen hat. Allein der Umstand, dass der Schuldner Zahlungen an den Anfechtungsgegner geleistet hat, begründet noch keine Vermutung für den Wegfall der Zahlungsunfähigkeit.

5. Ein Gläubiger, der einen Insolvenzantrag schlüssig auf Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gestützt hat, kann nicht später damit gehört werden, den Insolvenzgrund nur zum Schein behauptet zu haben.

6. Ficht der Insolvenzverwalter eines Arbeitgebers von diesem gezahlte Sozialversicherungsbeiträge an, so kann er grundsätzlich auch die Arbeitnehmeranteile zurückfordern. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber eine konkrete Lohnabrechnung vorgenommen und in seiner Buchhaltung die Abzüge als Guthaben des Arbeitnehmers ausgewiesen hat und diese Abzüge aus vorhandenen Barmitteln abgeführt hat.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 7 U 147/01
Verkündungsdatum:22.05.2002
Rechtsgebiete:AUB 88
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 21 AR 113/01
Verkündungsdatum:21.05.2002
Rechtsgebiete:InsO, ZPO
Leitsatz:Maßgeblicher Zeitpunkt für die örtliche Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 InsO ist der Eingang des Insolvenzantrags bei Gericht. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt, wenn die Verweisung an ein unzuständiges Gericht auf der Versagung rechtlichen Gehörs beruht.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 161/2002
Verkündungsdatum:21.05.2002
Rechtsgebiete:WEG, FGG
Leitsatz:Die Beschwerdeeinlegung in einem WEG-Verfahren kann per Telefax in der Form der Telekopie wirksam erfolgen. Eingangszeitpunkt ist dann der Zeitpunkt des Ausdrucks durch das Empfängergerät, unabhängig von den Dienststunden und einem aufgestempelten Entnahmezeitpunkt.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 13 AR 4/02
Verkündungsdatum:21.05.2002
Rechtsgebiete:ZPO, BGB, GVG
Leitsatz:Ein Verweisungsbeschuss ist schon dann nicht bindend, wenn ohne substantielle Begründung von einer seit langem herrschenden Rechtsauffassung abgewichen wird.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 15 U 123/01
Verkündungsdatum:16.05.2002
Rechtsgebiete:BGB
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 23 U 6/02
Verkündungsdatum:15.05.2002
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Leitsatz:Wird der Anspruch eines Bauhandwerkers im Wege der einstweiligen Verfügung im Grundbuch gesichert, kann als Hauptsacheklage neben der Hypothekenklage auch eine Werklohnklage erhoben werden.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 13 U 15/02
Verkündungsdatum:14.05.2002
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Keine Wiedereinsetzung, wenn ein Rechtsanwalt die Berechnungsfrist nach § 26 Ziff. 5 EG ZPO in der Übergangszeit ohne Kontrolle in jedem Einzelfall seinem Personal überlässt (§ 233 ZPO).
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